Personendaten

Informationssicherheit im Allgemeinen und der Schutz von Personendaten im Besonderen ist in jeder Organisation ein Schlüsselbereich der Compliance. Verstöße gegen Vorschriften in diesem Bereich können nicht nur Ansprüche Dritter zur Folge haben, sondern auch Eingriffe der öffentlichen Verwaltungsbehörden in die laufenden operativen Geschäfte bzw. die satzungsgemäße Tätigkeit sowie schmerzliche Imageverluste.

Dank unseres reichen Erfahrungsschatzes im Datenschutz können wir unseren Klienten nicht nur umfassende Rechtsberatung, sondern auch unmittelbare Unterstützung bei der Einführung von Prozessen und laufende Betreuung anbieten.

Wir erfüllen die Funktion des Datenschutzbeauftragten und unterstützen die Organisation des Klienten umfassend dabei, ihren Pflichten hinsichtlich des Schutzes von Personendaten nachzukommen.

Unser Leistungsspektrum auf diesem Feld umfasst außerdem:

  • laufende Beratung zum Datenschutz 
  • Ausarbeitung, Umsetzung und Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation der Verarbeitung von Personendaten 
  • Durchführung von Compliance-Prüfung und Rechnungsprüfungen 
  • Vertretung vor der Datenschutzbehörde und anderen Behörden 
  • Umgang mit Verstößen; Präventionsprogramme 
  • Erstellung von Beauftragungsverträgen über die Verarbeitung und die Übergabe von Daten an Dritte 
  • An das Organisationsprofil angepasste Einzel- und Gruppenschulungen 

Durch enge Zusammenarbeit mit den übrigen Betätigungsfeldern der Kanzlei GESSEL berücksichtigt unsere Herangehensweise an den Datenschutz die größeren Zusammenhänge der Datenverarbeitung, auch hinsichtlich Gewerbeführung, Personalfragen, Umwandlung, Schutz geistigen Eigentums und Unternehmensgeheimnisse.

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