Die GESSEL-Kanzlei Berater der Bank BGŻ BNP Paribas S.A. bei der Investition in TLC-Gruppe.

23.11.2017 Nachricht

Die GESSEL-Kanzlei leistete eine umfassende Rechtsberatung für die Bank BGŻ BNP Paribas beim Investitionsprozess in TLC-Gruppe. Die GESSEL-Kanzlei beriet auf jeder Etappe der Transaktion, darunter führte sie gerichtliche Nachforschungen durch, sie war verantwortlich für die Vorbereitung und Aushandlung von wichtigen Transaktionsunterlagen, darunter Investitionsvertrags und Aktionärsvereinbarung sowie Anleihebedingungen und Sicherheitsunterlagen.

Infolge der Investition wurde die Bank zur Minderheitsaktionäre der TLC-Gruppe und die Parteien verpflichteten sich zur Kooperation für eine weitere Entwicklung und Wachstum der Gruppe.

Die TLC-Gruppe beschäftigt sich mit der Herstellung und Vermietung u.a. von Stahltreppen, Stahlgeländern, Stahltreppenhäusern, Stahlleitern, provisorische Zaunplatten und Plattformen aus Stahl sowie Systeme für Bau von Schlitzwänden. Die TLC-Gruppe ist einer der Führer in ihrem Segment in Polen und dank der Investition hat vor, ihre Tätigkeit zu erweitern.

Die Bank BGŻ BNP Paribas gehört der Holdinggesellschaft errichtet durch eine der größten Banken Europas und führte die Transaktion im Rahmen von Capital Development Bureau, der sich auf Investitionen in Minderheitsbeteiligungen der in Polen tätigen Unternehmen spezialisiert.

Das Projekt wurde durch Michał Bochowicz, Rechtsanwalt und Krzysztof Jasiński, Rechtsberater mit der Teilnahme von Weronika Zdeb, Rechtsanwaltreferendarin sowie Karolina Czernecka, Rechtsanwältin geleitet. Die Arbeiten des GESSEL-Teams überwachte Małgorzata Badowska, Partnerin der Kanzlei.

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