Weitere Schulung aus dem Zyklus: VAT – Baudienstleistungen in Anbetracht der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Änderungen

12.04.2017 Nachricht

Am 20. April 2017 fand in der Kanzlei GESSEL ein weiteres Treffen statt, dass den Problemen der Baubranche in Verbindung mit den ab Januar 2017 eingeführten Änderungen der VAT-Steuer gewidmet war.
Während des Treffens wurde die Problematik der Abrechnungen der VAT-Steuer in der Baubranche besprochen, die ab dem 1. Januar 2017 gelten. Als entscheidend für die Teilnehmer erwiesen sich die Themen bezüglich der Komplexität der Dienstleistungen sowie der Behandlung der jeweiligen Transaktion als Warenlieferung oder Erbringung von Dienstleistungen.

Im Laufe des Treffens wurden auch die Grundsätze für Abrechnungen der Konsortiumteilnehmer auf Grundlage des VAT-Gesetzes besprochen, unter besonderer Berücksichtigung der vom Finanzministerium in den Erläuterungen vom 17. März 2017 veröffentlichten Vorgaben.

Der Vortrag wurde von Katarzyna Kollar-Ryszard geführt, Rechtsberater und Steuerberater der Kanzlei GESSEL.

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