Handelsschiedsgerichtsbarkeit

30.09.2017 Pro Bono

In den letzten Jahren war ein immer größeres Interesse für gütliche Methoden der Streitbeilegung, d.h. für die Schiedsgerichtsbarkeit, in den rechtlichen und den Geschäftskreisen zu sehen. Eine für die Förderung und Entwicklung der schiedsgerichtlichen Praxis auf der polnischen und europäischen Ebene engagierte Person ist Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz, Rechtsberaterin, Gründerin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei GESSEL. Sie beschäftigt sich mit der Schiedsgerichtsbarkeit seit 1995. Im Jahre 2005 wurde sie Schiedsrichterin am Schiedsgericht bei dem Polnischen Privatarbeitgeberverband PKPP Lewiatan, dann wurde sie zur stellvertretenden Vorsitzenden und im Mai 2011 zur Vorsitzenden des Verbands gewählt.

Dr. Beata Gessel popularisiert in Polen das Wissen über die Schiedsgerichtsbarkeit. Sie spricht auch weltweit über die polnische Schiedsgerichtsbarkeit. Sie nimmt teil an und ist als Mitorganisatorin von Konferenzen, Debatten, Workshops und Seminaren zu Themen der Schiedsgerichtsbarkeit tätig. Darüber hinaus ist sie Autorin zahlreicher Presseartikel zur Schiedsgerichtsbarkeit. All dies dient:

  • der Popularisierung der Schiedsgerichtsbarkeit in den Geschäftskreisen
  • dem Aufbau einer besseren rechtlichen Umgebung für die unternehmerische Tätigkeit
  • dem Aufbau von Vertrauen und somit der Anregung des internationalen Business zu Investitionen in Polen
  • dem Anstoß zum Dialog und zur Zusammenarbeit zwischen den interessierten Parteien eines Wirtschaftsprozesses
  • der Integration der rechtlichen Kreise um die Idee der Schiedsgerichtsbarkeit
  • der Einführung in Polen der schiedsgerichtlichen Best Practices nach europäischem Vorbild

Im Rahmen der Tätigkeit des Schiedsgerichts bei dem PKPP Lewiatan wurde eine Reihe von Konferenzen, Treffen und Workshops (darunter in Zusammenarbeit mit dem Chartered Institute of Arbitration) organisiert, es wurde ein Buch über die Schiedsgerichtsbarkeit in Polen herausgegeben sowie der regelmäßige on-line Newsletter Schiedsgerichtlicher Überblick (Przegląd Arbitrażowy) gestartet.

Frau Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz initiierte/organisierte persönlich u.a. folgende Projekte:

  • Gipfelkonferenz der Europäischen Schiedsinstitute, die im September 2011 im Rahmen des Europäischen Forums für Neue Ideen in Sopot stattgefunden hat. Das Leitthema war Schiedsgerichtsbarkeit – Symbol einer Zivilgesellschaft. An der Konferenz nahmen die vornehmsten Vertreter der europäischen Schiedsinstitute teil, u.a. Adrian Winstanley – Generaldirektor des London Court of International Arbitration (LCIA), Jason Fry – Generalsekretär beim ICC Court of International Arbitration, Jacek Krawczyk – stellvertretender Vorsitzender des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Philippe de Buck – Generaldirektor bei Business Europe und viele andere Gäste. Das Ziel des Treffens war es, über die Zukunft der Schiedsgerichtsbarkeit in Europa und über die Folgen des Vertrags von Lissabon zu diskutieren. Man ist zu dem Schluss gekommen, dass eine engere Zusammenarbeit und ein intensiverer Dialog zwischen den schiedsgerichtlichen Kreisen und den EU-Instituten notwendig ist. Die Debatte war sehr erfolgreich – Frau Gessel wurde eingeladen, sie in Brüssel fortzusetzen. Ein detaillierter Bericht über die Konferenz wurde in Global Arbitration Review veröffentlicht
  • Debatte „Arbitration in the EU in the 21st century” im Rahmen der Organisation ArbitralWomen (eine internationale Nichtregierungsorganisation, in der Beata Gessel Mitglied des Programmrates ist).
  • Durchführung des Projektes Förderung gütlicher Methoden der Beilegung von Streitigkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten in den Jahren 2010-2011 – im Rahmen dieses einzigartigen und europaweit innovativen Programms fand u.a. die erste in Polen internationale Konferenz zur Schiedsgerichtsbarkeit Dispute Resolution in M&A Transactions statt.
  • „Frauen in der Schiedsgerichtsbarkeit” – eine Reihe von Schulungen und Workshops für Schiedsrichterinnen.
  • Einführung einer Innovation, des sog. fast track, d.h. des vereinfachten Verfahrens in Angelegenheiten mit niedrigem Streitwert.
  • Erarbeitung einer neuen Schiedsgerichtsordnung (Juni – Dezember 2011; die neue Ordnung wurde Anfang des Jahres 2012 verabschiedet) mit zahlreichen modernen Lösungen, u.a. Einführung des Instituts des Ad-hoc-Schiedsrichters, Aufhebung der Liste der Pflichtschiedsrichter, Einführung eines zeitlichen Rahmens für die Schiedsverfahren (maximal 6 Monate).

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