Kongress der Frauen

30.09.2017 Pro Bono

Kanzlei GESSEL berät die Vereinigung Frauenkongress. Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz ist Mitglied des Programmrats des Frauenkongresses und eines der leitenden Organe der Vereinigung – sie ist Vorsitzende der Revisionskommission.

Die geschäftsführende Partnerin der Kanzlei GESSEL – dr Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz, organisierte und führte im Rahmen des Kongresses eine Diskussion zur Rolle der Frauen bei der Entwicklung des Rechtssystems in Polen „Wie Frauen Gerechtigkeit errangen. Die Rolle der Frauen bei der Entwicklung des Rechtssystems in Polen nach 1989“ . Es war der erste Versuch, auf die Tätigkeit der Frauen in rechtlichen Berufen zu schauen und diese, wie auch ihren Beitrag zur Entwicklung des Rechtssystems in den letzten zwanzig Jahren zusammenzufassen. Die Diskussion betraf den Erringungsprozess der Berufsposition durch Frauen in den jeweiligen Berufsgruppen – wie Richter, Rechtsanwälte, Rechtsberater, in-house lawyers, Staatsanwälte, Notare und akademische Professoren – die Frauenanwesenheit in den Führungsbehörden von Rechtskanzleien und im Gerichtswesen – auch in der Schiedsgerichtsbarkeit – und die Formulierung von Forderungen für die Zukunft. Kanzlei GESSEL nahm an der Begutachtung des Entwurfs des sog. Quotengesetzes teil.

Die Kanzlei unterstützte auch die Organisation des 3. Kongresses der Polnischen Frauen, einer Veranstaltung, die am 17. und 18. September 2011 im Kongresssaal im Palast der Kultur und Wissenschaften stattfand und eine Auseinandersetzung mit der Situation von Frauen, d.h. der Hälfte der polnischen Gesellschaft, zum Ziel hatte.

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