Tomasz Drągowski

Of Counsel

Recht des öffentlichen Handels mit Finanzinstrumenten, insbesondere das private und öffentliche Angebot sowie andere Wertpapiertransaktionen. Er beschäftigt sich mit der Problematik der Manageroptionen, dem Ankauf von Geschäftsanteilen an eigenen Gesellschaften und dem Erwerb von erheblichen Aktienpaketen von börsennotierten Gesellschaften, einschließlich Aufforderungen.

Sprachen:

BIO

Er berät bei der Ausübung der Offenlegungspflichten und bei Verwaltungsverfahren vor dem Ausschuss für Finanzaufsicht (KNF) sowie bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Sachen Maklererlaubnis und Zulassung von Investmentfonds. Er vertritt die Mandanten vor dem Ausschuss für Finanzaufsicht in Angelegenheiten der Emittenten, Investmentfondsgesellschaften sowie Makler, Investitionsberater und anderer Rechtsträger.

In den Jahren 1993-2005 stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung bei dem Ausschuss für Wertpapiere und Börsen (derzeit Ausschuss für Finanzaufsicht), Mitglied des Prüfungsausschusses für Kandidaten für Wertpapiermakler. Koordinator der Gesetzgebungsarbeiten bei dem Ausschuss für Wertpapiere und Börsen, Mitverfasser der Entwürfe von Rechtsvorschriften zur Regelung des Kapitalmarktes in Polen, darunter von folgenden Gesetzen: über Schuldverschreibungen (1995), über Investmentfonds (2000), über den öffentlichen Handel mit Wertpapieren (1997, 2003), über das öffentliche Angebot und den Handel mit Finanzinstrumenten und die Voraussetzungen für die Einführung von Finanzinstrumenten in das organisierte Handelssystem (2005), über die Aufsicht über Finanzinstrumente (2005).

Bei der Kanzlei GESSEL seit 2005.

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Erfahrung

Bildung und Erfolge

  • Fakultät für Recht und Verwaltung an der Universität Warschau
  • Aufbaustudium zu Gesetzgebungsfragen an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau
  • Seit 1999 zugelassen als radca prawny (Rechtsberater)