Due Diligence

Eine der unabdingbaren Transaktionsetappen ist die sog. Due-Diligence-Prüfung. Es ist eine sorgfältige Analyse und Beurteilung aller Tätigkeitsfelder eines Unternehmens, das Gegenstand einer Investition sein kann.

In der Regel wird die Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf von Geschäftsanteilen oder Aktien, Unternehmen oder Unternehmensteilen durchgeführt. Sie kann auch der Entscheidung über Zusammenschluss, Teilung, Umwandlung von Unternehmen wie auch den Kapitalinvestitionen vorangehen.

Die Due-Diligence-Prüfung kann außerdem den Ausgangspunkt für die Umstrukturierung eines Unternehmens oder einer Gruppe bilden.

Kernbereiche der Due-Diligence-Prüfung:

  • Beurteilung der internen Struktur der Gesellschaft durch Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Unterlagen (Überprüfung der
  • Eigentumsverhältnisse und der Zuständigkeiten der Organe),
  • Analyse der Verhältnisse mit den verbundenen Rechtsträgern,
  • Analyse der Immobilien und wichtigsten beweglichen Sachen,
  • Analyse der Belastungen des Vermögens,
  • Beurteilung der wichtigsten Verträge, insbesondere Verträge mit Lieferanten und Abnehmern, Analyse von Kredit- und Versicherungsverträgen,
  • Feststellung des Humanvermögens (Anzahl und Struktur der Arbeitnehmer, Löhne), Feststellung des aktuellen Rechtsstatus immaterieller Güter
  • (Patente, Markenzeichen, gewerbliche Muster),
  • Analyse sämtlicher anhängigen Gerichtsverfahren, insbesondere in arbeits-, zivil-, verwaltungs-, straf- und schiedsrechtlichen Angelegenheiten,
  • Beurteilung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Rechtsmäßigkeit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens aus verwaltungsrechtlicher
  • Sicht (Genehmigungen, Konzessionen, Zustimmungen),
  • rechtliche Analyse aller für die Transaktion wesentlichen Aspekte.

Die Due-Diligence-Abteilung leitet Aldona Pietrzak.

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