Auszeichnung für die Kanzlei GESSEL für Tätigkeit pro publico bono

01.12.2009 Nachricht

Kanzlei GESSEL wurde Preisträger des VI. Rankings der Rechtskanzleien der Tageszeitung Dziennik Gazety Prawnej (DGP) für ihre Tätigkeit pro publico bono.

Kanzlei GESSEL belegte den ersten Platz als die beste mittelgroße Kanzlei. Die Redaktion der DGP wusste unsere Tätigkeit pro bono im Bereich Kunst (Kulturinstitutionen, Künstler, u.a. Stiftung für die zeitgenössischen Kunstsammlungen des Nationalmuseums in Warschau, Museum der Geschichte der polnischen Juden, Kunstinstitut Wyspa (Insel) in Danzig, Institut für Industriedesign) und unsere unentgeltliche Rechtshilfe für pro publico bono tätige Organisationen (u.a. Kongress der Polnischen Frauen, Helsinki-Föderation für Menschenrechte, Vereinigung der Polnischen Kapitalinvestoren, Vereinigung Individueller Investoren) zu schätzen.

Leszek Koziorowski, der im Namen der Kanzlei das Diplom entgegennahm, sagte: „Wir bedanken uns für diese Auszeichnung. Wir möchten betonen, dass Tätigkeit pro publico bono eine Quelle von außergewöhnlicher Zufriedenheit für uns ist und wir werden sie weiterhin führen.”

Die Rankingergebnisse wurden am Freitag, 27. November, bekannt gegeben. Die Diplome wurden durch Krzysztof Kwiatkowski, Justizminister, und Michał Kobosko, Chefredakteur der DGP, übergeben.

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