Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz erhielt den akademischen Grad des habilitierten Doktors!

06.04.2021 Nachricht

Wir freuen uns bekannt zu geben, dass durch die Entscheidung des Rechtswissenschaftlichen Disziplinarrates der Kardinal Stefan Wyszyński Universität, Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz, Senior Partner der Kanzlei GESSEL, den akademischen Grad des habilitierten Doktors erhalten hat.

In der Publikation mit dem Titel „The Legal, Real and Converged Interest in Declaratory Relief”analysiert Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz in der Monographie aus vergleichender Sicht die Problematik des rechtlichen Interesses, das die Voraussetzung für die Erlassung eines entscheidenden Urteils darstellt. Die bisher in Polen bekannte Sichtweise des Rechtsinteresses wurde in einer Monographie mit dem englischen Recht und der örtlichen Rechtspraxis sowie mit der Schiedsgerichtsbarkeit verglichen, die dann zusätzlich anhand der Ergebnisse empirischer Untersuchungen und des Konzepts der Gerechtigkeitstheorie bewertet wurde und zusammen einen Beitrag zur Analyse des rechtlichen Interesses aus einer neuen Perspektive darstellt. Nach Ansicht von Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz, erfordert das Konzept des Rechtsinteresses als Voraussetzung für die Erteilung eines abschließenden Urteils viel mehr Aufmerksamkeit als zuvor und eine gewisse Neudefinition, um den Erfordernissen moderner Rechtsgeschäfte gerecht zu werden. Dieses Thema erscheint leider nur selten auf der Tagesordnung von Themen, die Gegenstand einer akademischen Debatte sind.

Leiter der Abteilung für Wirtschaftsrecht und Digitale Wirtschaft der Fakultät für Rechtswissenschaften und Verwaltung der Kardinal-Stefan-Wyszyński-Universität in Warschau, Prof. Dr. hab. Marek Michalski sagt Folgendes über die Habilitationsarbeit von Dr. Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz:

Die Monographie von Frau Dr. hab. B. Gessel, als Grundlage der Habilitation, ist eine mutige Arbeit, sowohl in Bezug auf die angewandte Methode als auch die Rechtsformel der Aussage, weil sie über die starren – und damit routinierten – Muster hinausgeht und in Bezug auf das Forschungsthema äußerst interessant ist, zumal sie fest in einer vergleichenden Perspektive verwurzelt ist und gleichzeitig eine seltene und ausdrückliche Stimme im Versuch ist, zwei grundlegend unterschiedliche Systeme zu vergleichen: das kontinentale und das angelsächsische. Sie ist eine perfekte, aber aus Sicht der Bewertung der bisherigen Erfolge eine nur logische Ergänzung und eine Art Krönung der reichen wissenschaftlichen Tätigkeit der Frau Dr. hab., durchgeführt – aufgrund ihrer Ausdauer und der Fähigkeit, Herausforderungen anzunehmen – in einem aus Sicht des Wiedererkennungswert sehr schwierigen Bereich – nämlich in internationaler Umgebung. Dieser Aspekt erhöht zusätzlich den Wert des erreichten Titels, aber auch des gesamten bisher zurückgelegten Forschungsweges. Es verbleibt nur weitere Ausdauer und Hartnäckigkeit zu wünschen.

 

dr hab Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz

Experte im Bereich Schiedsgericht, Transaktionen der Fusionen und Übernahmen sowie Private Equity/ Venture Capital und Handelsrecht. Senior Partner, Gründer der Anwaltskanzlei GESSEL. Mitglied des Internationalen Schiedsgerichts ICC, Ehrenpräsident des Schiedsgerichts Lewiatan. Seit vielen Jahren wird sie in renommierten polnischen und internationalen Juristen-Rankings im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit sowie Fusionen und Übernahmen empfohlen, u. a. im Ranking der Tageszeitung Rzeczpospolita, Legal 500, Chambers and Partners, IFLR1000.

Wir gratulieren herzlich und wünschen weitere Erfolge!

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