Bericht der Kanzlei GESSEL „Rückerstattung der Medikamentenkosten in Polen“
04.11.2014 Nachricht
Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz über die Rückerstattung der Kosten von Medikamenten, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Medizinprodukten, GBl. 2011.122.696 („Kostenrückerstattungsgesetz”) in Kraft getreten. Das Kostenrückerstattungsgesetz regelt umfassend die Problematik der Rückerstattung der Kosten von Medikamenten, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Medizinprodukten.
Die neuen Regelungen revolutionierten sowohl die Art und Weise der Gewährung der Rückerstattung, als auch die Grundsätze des gesamten Rückerstattungssystems in Polen. Der Bericht wurde von den Juristen der Kanzlei GESSEL vorbereitet: Dorota Bryndal, Partnerin und Rechtsberaterin, die das Team für Arzneimittelrecht leitet, und Adam Kraszewski, Managing Associate und Rechtsberater im Team für Arzneimittelrecht. Der Bericht befasst sich mit den Grundsätzen der Bewerbung um die Zuerkennung der Kostenrückerstattung für Medikamente in Polen und mit den Unzulänglichkeiten des Kostenrückersta.
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