Bericht der Kanzlei GESSEL „Rückerstattung der Medikamentenkosten in Polen“

04.11.2014 Nachricht

Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz über die Rückerstattung der Kosten von Medikamenten, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Medizinprodukten, GBl. 2011.122.696 („Kostenrückerstattungsgesetz”) in Kraft getreten. Das Kostenrückerstattungsgesetz regelt umfassend die Problematik der Rückerstattung der Kosten von Medikamenten, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Medizinprodukten.

Die neuen Regelungen revolutionierten sowohl die Art und Weise der Gewährung der Rückerstattung, als auch die Grundsätze des gesamten Rückerstattungssystems in Polen. Der Bericht wurde von den Juristen der Kanzlei GESSEL vorbereitet: Dorota Bryndal, Partnerin und Rechtsberaterin, die das Team für Arzneimittelrecht leitet, und Adam Kraszewski, Managing Associate und Rechtsberater im Team für Arzneimittelrecht. Der Bericht befasst sich mit den Grundsätzen der Bewerbung um die Zuerkennung der Kostenrückerstattung für Medikamente in Polen und mit den Unzulänglichkeiten des Kostenrückersta.

 

Sie könnten Sie interessieren

01.07.2022

Neuer Steuerpartner bei der Kanzlei GESSEL!

Am 1. Juli 2022 wird der Partnerkreis der Kanzlei GESSEL ergänzt um Dominika Ramirez-Wołkiewicz, die die Steuerrechtspraxis verwalten wird. Dominika Ramírez-Wołkiewicz i...

Nachricht
Neuer Steuerpartner bei der Kanzlei GESSEL!

29.06.2022

Die Kanzlei GESSEL ist Partner der dritten Ausgabe der mBank Digitalen Revolutionen!

Es ist bereits Tradition, dass die Kanzlei GESSEL Unternehmen unterstützt, die ihre Aktivitäten im E-Commerce-Sektor ausweiten. Die mBank S.A. hat gerade die dritte sozi...

Nachricht
Die Kanzlei GESSEL ist Partner der dritten Ausgabe der mBank Digitalen Revolutionen!
Alle Einträge

Du willst auf dem Laufenden sein?

Abonnieren Sie den Newsletter!