Die Kanzlei GESSEL beriet dem Fonds NPN II
17.10.2017 Nachricht
Die Kanzlei GESSEL beriet dem Fonds in jeder Etappe der Transaktion, darunter bei der Vorbereitung der Due-Diligence-Dokumentation, Vorbereitung der Transaktionsstruktur und Transaktionsdokumentation sowie Verhandlungen mit dem Käufer.
Die Transaktion bedarf der Zustimmung des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz.
Die Haupttätigkeit von Comfort ist die Herstellung von Stahlbetonfertigteilen (darunter Spannelementen), welche bei Errichtung von Gebäuden und Bauwerken verwendet werden. Das Angebot von Comfort umfasst unter anderem solche Elemente wie: Balken, Träger, Decken, Pfähle, Wände sowie kundenspezifische Teile.
Die Arbeiten der Kanzlei GESSEL leitete Marcin Macieszczak, Rechtsberater, geschäftsführender Partner mit der Teilnahme von Krzysztof Jasiński, Rechtsberater. Zum Team gehörten auch Michał Boryczka, Rechtsberater, Karolina Krzal, Anwältin und Karolina Czarnecka, Juristin.
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