Die Kanzlei GESSEL erbrachte umfassende Rechtsberatung in Verbindung mit der Transaktion der Verbindung der Gesellschaft Currency One S.A. im Rahmen der Gruppe Przelewy24
17.07.2017 Nachricht
Die Kanzlei GESSEL erbrachte umfassende Rechtsberatung in Verbindung mit der Transaktion der Verbindung der Gesellschaft Currency One S.A., des größten Betreibers einer Währungswechselplattform in Polen mit Gesamtumsätzen von mehr als 14 Milliarden PLN jährlich, im Rahmen der Gruppe Przelewy24.
Currency One ist Betreiber der Onlineportale Internetowykantor.pl sowie Walutomat.pl. Die Gesellschaft wurde mehrfach für die besten und innovativen Lösungen auf dem Währungswechselmarkt ausgezeichnet und erfreut sich an der Position des Leaders im Segment der Nicht-Banken-Unternehmen, die Online-Währungswechsel anbieten. Die Dienste von Currency One nehmen bereits mehr als 450 Tausend Kunden in Anspruch, die alleine im Jahr 2016 mehr als 14 Milliarden polnische Zloty gewechselt haben.
Przelewy24 ist Teil einer polnischen Gruppe, die auf dem Markt der Onlinedienste tätig ist. Der Service Przelewy24 ermöglicht die Durchführung von Onlinezahlungen auf dem e-commerce-Markt. Die Dienste von Przelewy24 nutzen mehr als 60 Tausend Kontrahenten.
Die Beratung der Kanzlei GESSEL seitens Przelewy24.pl umfasste jeden Abschnitt der Transaktion, darunter Due Dilligence, Unterstützung bei der Strukturierung der Transaktion, Arbeiten an sowie Verhandlungen der Transaktionsdokumentation, sowie Hilfe bei der Abrechnung der Transaktion mit Vermittlung eines Maklerbüros..
Das Projekt wurde geleitet von Michał Bochowicz, Rechtsanwalt, unter Beteiligung von Klaudia Krawiec-Guz, Rechtsberaterreferendarin. Für Due Dilligence war das Team verantwortlich unter der Leitung von Michał Boryczka, Managing Associate, Rechtsberater. Am Projekt nahmen auch Inarda Bielińska, Rechtsberater sowie Michał Osowski, Rechtsberaterreferendar, teil. Die Arbeiten des Transaktionsteams wurden von Małgorzata Badowska, Teilhaberin der Kanzlei GESSEL, Rechtsberater, beaufsichtigt.
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