Ein Erfolg der Abteilung für IP-Recht der Kanzlei GESSEL

22.02.2016 Nachricht

Das Team für IP-Recht vertrat die Gesellschaft Gino Rossi S.A. in einem Gerichtsverfahren gegen den Hersteller von Armbanduhren mit der Bezeichnung „gino rossi“ wegen unlauteren Wettbewerbs, Verletzung des Markenzeichens und des Rechts an der Firma.

Die einige Jahre lang anhängige Streitigkeit betraf komplizierte Rechtsfragen im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums, u.a. die Zulässigkeit der wirtschaftlicher Nutzung einer Bezeichnung, die früher durch die Gesellschaft als ihre Firma und zur Bezeichnung ihrer Produkte benutzt wurde, wenn der spätere Nutzer eine Genehmigung für die Nutzung der Bezeichnung vom Geschäftspartner erhalten hat und Markenzeichen mit dieser Bezeichnung angemeldet hat.

In der Entscheidung bestätigte das Gericht, dass die Einholung einer solchen Genehmigung an sich und die Anmeldung von Markenzeichen mit einer Bezeichnung, die früher durch die Gesellschaft benutzt wurde, keinen Einfluss auf die Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Handlungen des späteren Nutzers hat, die insbesondere zur Verletzung der Grundsätze des lauteren Wettbewerbs führen. Am 20. Januar 2016 erging ein Urteil des Gerichts der zweiten Instanz, in dem die für die Gesellschaft günstige Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz aufrechterhalten wurde.

Das Verfahren betreuten Dorota Bryndal, Rechtsberaterin und Partnerin bei GESSEL, die die Abteilung Recht des Geistigen Eigentums der Kanzlei GESSEL leitet, und Marta Grabiec, Rechtsanwältin. An dem Projekt nahm auch Adam Kraszewski, Rechtsberater und Managing Associate, teil.

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