Er ist da! Kommentar zum Unternehmerrecht von den Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei GESSEL

22.03.2019 Nachricht

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass der von Wolters Kluwer Polska veröffentlichte Kommentar zum Unternehmergesetz soeben erschienen ist. Seine Autoren sind die Anwälte der Anwaltskanzlei GESSEL und Mitglieder des Teams von Moore Stephens Central Audit. 

Der Kommentar beinhaltet eine eingehende Analyse des Unternehmerrechts – eines Gesetzes, das den größten Teil des Pakets der Gesetze der “Business-Verfassung” ausmacht. Sowohl das Gesetz selbst als auch der Kommentar sind den Rechten und Pflichten des Unternehmers im Kontakt mit den staatlichen Behörden gewidmet. Die Autoren zeigen, wie sich die Rechtslage von Unternehmern unter der Regelung des neuen Gesetzes genau verändert hat.

Der Kommentar erörtert unter anderem Themen wie:

  • Rechte und Pflichten, die dem Unternehmer in Kontakt mit den staatlichen Behörden auferlegt wurden,
  • Aussetzung des Geschäftsbetriebs,
  • Ermäßigung zum Start,
  • Ausstellung einer individuellen Interpretation,
  • Grundsätze einer lizenzierten Geschäftstätigkeit,
  • Haftung öffentlicher Amtsträger bei Gesetzesverstößen,
  • Einschränkung der Unternehmenskontrolle (insbesondere Probleme im Zusammenhang mit: Einleitung von Kontrollen, Ermächtigung zur Durchführung von Inspektionen und deren Dauer, Einwendungen des Unternehmers und Anordnung zur Aussetzung der Geschäftstätigkeit)

Die Publikation richtet sich an Rechtsanwälte, Rechtsberater und Steuerberater. Sie kann auch für Angestellte der Regierungs- und der Selbstverwaltung, Unternehmer und Studenten von Interesse sein.

Der Kommentar wurde unter wissenschaftlicher Aufsicht von Aldona Pietrzak verfasst. Die Autoren des Kommentars sind: Bernadeta Kasztelan-Świetlik, Michał Boryczka, Adam Kraszewski, Karolina Krzal, Magdalena Szeplik, Piotr Tracz, Paweł Kwiatkowski von der Anwaltskanzlei GESSEL sowie Marek Korzeniewski, Michał Stępniak von der Moore Stephens Kanzlei, und Artur Kruszewski.

“Ich freue mich unheimlich darüber, dass gerade ein weiterer Kommentar unserer Anwälte erschienen ist. Ich bin stolz darauf, dass der Ehrgeiz, das Engagement und die Sorgfalt unseres Teams in qualitativ hochwertige Arbeit an Projekten der Kanzlei sowie in wertvolle Veröffentlichungen umgesetzt werden, die Kollegen in der Industrie und auf dem Markt eine Wissensbasis bieten können.

Ich möchte den Autoren, die an der Erstellung des Kommentars beteiligt waren, gratulieren und danke Ihnen für Ihre Arbeit.

Marcin Macieszczak, geschäftsführender Partner

Weitere Informationen zur Veröffentlichung und das Inhaltsverzeichnis finden Sie auf der Website: https://www.profinfo.pl/sklep/prawo-przedsiebiorcow-komentarz-przedsprzedaz,107855.html

Wir laden Sie zur Lektüre ein!

  

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