Erfolg der Kanzlei GESSEL als Vertreter der Döhler Sp. z o.o. bei den Verhandlungen mit dem UOKiK-Vorsitzenden

24.05.2019 Nachricht

Das Gesetz zur Bekämpfung der missbräuchlichen Ausnutzung vertraglicher Vorteile im Agrar- und Lebensmittelhandel gilt seit fast zwei Jahren. Das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz UOKiK hat gerade das Ende des Verfahrens und die Erteilung des Verpflichtungsbeschlusses im Fall der Döhler Sp. z o.o. am 20. Mai 2019 angekündigt. Der Vorsitzende des UOKiK stimmte den von den Unternehmen vorgeschlagenen Bedingungen zu und verhängte keine Geldbuße.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Berater des Unternehmens bei den Verhandlungen mit dem Vorsitzenden des UOKiK bezüglich der Bedingungen der Verpflichtungsentscheidung Rechtsanwältin Bernadeta Kasztelan-Świetlik war.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz: https://www.uokik.gov.pl/aktualnosci.php?news_id=15499

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