GESSEL hat die Polski Bank Komórek Macierzystych bei einer weiteren Transaktion beraten

12.02.2021 Nachricht

Die Kanzlei GESSEL hat die Polski Bank Komórek Macierzystych S.A. (PBKM) beim Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an zwei Gesellschaften beraten, die Stammzellenbanken in der Tschechischen Republik (Rodinná banka perinatálních a mesenchymálních buněk s.r.o. mit Sitz in Ostrava) und der Slowakei (Rodinná banka perinatálnych a mezenchymálnych buniek s.r.o. mit Sitz in Bratislava) beraten.

Mit dem Abschluss des Aktienverkaufsvertrags wurde ein Investitionsvertrag geschlossen, der die Grundsätze der Beteiligung von PBKM an der tschechischen und slowakischen Gesellschaft regelt, einschließlich der Möglichkeit, die Beteiligung von PBKM durch den Erwerb der verbleibenden Anteile an den Gesellschaften zu verlängern.

Die Beratung durch die Anwaltskanzlei war in allen Phasen der Transaktion umfassend und berücksichtigte insbesondere Arbeiten zur Transaktionsdokumentation und zur Koordinierung der Arbeit der tschechischen und slowakischen Rechtsberater von PBKM. Geleitet wurde die Transaktion von  dr Bartłomiej Woźniakmanaging associate, Rechtsanwalt, zusammen mit  Diana Strzałkowska, Jurist. Die Gesamtheit der Arbeiten wurde beaufsichtigt von Maciej Kożuchowski, Partner, Rechtsberater.

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