GESSEL nahm an Konsultationen zum Projekt Gute Praktiken KNF zu den Grundsätzen der Ernennung, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Prüfungsausschusses teil

04.12.2019 Nachricht

Ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit öffentlicher Unternehmen sind die Kontakte zur polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF). Zusätzlich zu den Verpflichtungen, die sich aus Vorschriften ergeben, müssen die Emittenten die Anforderungen der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Art und Weise erfüllen, in der sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Die KNF veröffentlicht Richtlinien für Marktteilnehmer, die sie unter anderem formuliert werden im Rahmen der sog. Guten Praktiken.

Anfang November stellte die Aufsichtsbehörde ein Dokument über die Grundsätze der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über die Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Prüfungsausschusses oder des Aufsichtsrats oder einer anderen Aufsichts- oder Kontrollstelle zur Konsultation zur Verfügung, falls diese mit der Funktion eines Prüfungsausschusses betraut wurden. GESSEL hat seine Änderungen zu dem von der KNF ausgearbeiteten Dokumententwurf eingereicht und Änderungen vorgeschlagen, die die praktische Dimension von “Guten Praktiken” und die Transparenz des Dokuments erhöhen. 

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