GESSEL RATGEBER: Fernabschluss von Verträgen

01.10.2020 Nachricht

Die COVID-19-Pandemie führte dazu, dass in vielen Fällen die Möglichkeit des Abschlusses von Verträgen und der Durchführung von Transaktionen auf Distanz erforderlich war. Dies erforderte häufig eine Abkehr von den seit Jahren angenommenen und verwendeten Mustern und die Suche nach neuen Wegen, um Rechtsgeschäfte zu ermöglichen, ohne dass die Parteien physisch anwesend sein müssen. Der in Polen verkündete Lockdown bedeutete nicht, dass Rechtsgeschäfte, einschließlich M&A-Transaktionen, eingestellt wurden. Erfahrene Rechtsberater ermöglichten es jedoch, die bestehenden “analogen” Vorschriften an die neue Realität anzupassen, wenn Transaktionen nur aus der Ferne durchgeführt werden konnten.

Die Anwälte von GESSEL hoffen, dass der Gesetzgeber die Probleme, mit denen die Handelsteilnehmer während des Lockdowns zu kämpfen hatten, zur Kenntnis nimmt und das Gesetz entsprechend ändern wird. Gleichzeitig sind wir uns dessen bewusst, dass es unabhängig von der Reaktion des Gesetzgebers keine Rückkehr zu bestimmten Mustern, Gewohnheiten und Modellen geben wird, und haben deshalb einen Leitfaden zum Abschluss von Fernabsatzverträgen erstellt. Wir hoffen, dass dies ein Instrument sein wird, mit dem wir die Möglichkeiten der Technologie im aktuellen Rechtszustand voll ausschöpfen und gleichzeitig sicherstellen können, dass alle rechtlichen Schritte, aus denen sich eine M&A-Transaktion zusammensetzt, auf gültige, wirksame und durchsetzbare Weise durchgeführt wurden.

Der Ratgeber entstand unter der Redaktion von dr. Bartłomiej Woźniak, Managing Associate, Rechtsanwalt. Zum Redaktionsteam gehörten auch folgende Personen: Piotr Rysiak, Senior Jurist, Rechtsanwalt, Diana Strzałkowska, Jurist sowie Anna Haciuk, Jurist.

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