Kanzlei GESSEL hat Unternehmen R22 S.A. und H88 S.A. bei Investition in Sellintegro sp. z o.o. beraten

01.09.2021 Nachricht

Die Kanzlei GESSEL hat die Unternehmen R22 S.A. und H88 S.A. bei ihrer Investition in die Sellintegro sp. z o.o., die sich auf die Automatisierung und Massenintegration von Management- und Buchhaltungssystemen mit E-Commerce-Plattformen spezialisiert, umfassend rechtlich beraten. Dank der Investition hat die Gruppe R22 ihre Kompetenzen und ihr Leistungsangebot im E-Commerce-Bereich wesentlich erweitert.

Die Beratung durch die Kanzlei GESSEL umfasste u. a. eine Due-Diligence-Prüfung, die Verhandlung der Dokumentation für die Transaktion sowie die Unterstützung beim Abschluss der Transaktion.

Die Transaktion betreut haben Karol Sokół, Partner, Rechtsanwalt sowie Michał Osowski, Senior Associate, Rechtsberater sowie die Juristen Jędrzej Besztak und Dominik Kaszuba. Die Due-Diligence-Prüfung hat ein vom Juristen Jędrzej Besztak koordiniertes Team durchgeführt, dem die Senior Associates Przemysław Przybył und Agnieszka Nowacka sowie die Juristen Dominik Kaszuba und Karolina Sobóla angehörten.

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