Kanzlei GESSEL ist Berater der PBKM beim Börsengang und dem Debüt ihrer Aktien an der GPW
13.05.2016 Nachricht
Am 29. April dieses Jahres hatte die polnische Stammzellenbank (PBKM) ihr Debüt an der Warschauer Wertpapierbörse (GPW). Die Kanzlei GESSEL leistete der PBKM bei der Durchführung ihres Börsengangs (IPO) sowie der Ausschüttung ihrer Aktien auf dem regulierten Markt der GPW (amtlicher Markt) umfassende Rechtsdienste. Die Kanzlei beriet bei der Erstellung des Emissionsprospekts , koordinierte die gesamte Prozedur des Börsengangs, beriet unter anderem bei der Verhandlung von Mandantenverträgen mit Banken, dem Wirtschaftsprüfer, dem Finanzberater und Corporate Governance. Die Kanzlei führte die Due-Diligence-Prüfung der Kapitalgruppe PBKM sowie eine Umstrukturierung des Unternehmens durch, um die PBKM an den Status einer Publikumsgesellschaft anzupassen. Die Kanzlei beriet auch bei der Vorbereitung einer Investitionsvereinbarung der Gesellschafter zum Börsengang und der Auflösung des Investitionsvertrags für Enterprise Investors.
Das Anwaltsteam der Kanzlei wurde von Krzysztof Marczuk, Rechtsberater, geleitet, Partner bei der Unterstützung der Anwälte der Kanzlei GESSEL: Magdalena Szeplik, Wojciech Nowosad und Przemysław Krzemieniecki.
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