Kanzlei GESSEL: Partner für den 8. Kongress der Vereinigung der Börsenemittenten SEG für Juristen

03.03.2017 Nachricht

Vom 28.2. bis 1.3.2017 fand in Jachranka der 8. Kongress der Vereinigung der Börsenemittenten für Juristen statt, veranstaltet durch die Vereinigung der Börsenemittenten SEG. Die Kanzlei GESSEL war Partner für diese Veranstaltung.

Am ersten Kongresstag wurde ein Vortrag zu den wichtigsten Änderungen der Vorschriften und zur Rolle juristischer Dienstleister für die sichere Führung von Börsengesellschaften gehalten. Es wurde auch eine simulierte Hauptversammlung der fiktiven Gesellschaft „Zwykła Spółka S.A.“ durchgeführt, an der Leszek Koziorowski, Partner und Rechtsanwalt bei der Kanzlei GESSEL, teilnahm. Er stellte die Änderungen des Gesetzes zum Prüfungsausschuss vor und trat dann als Bevollmächtigter eines Gesellschafters bei der Hauptversammlung auf.

Bei der fiktiven Hauptversammlung sollten Probleme vorgestellt werden, wie sie bei einer Hauptversammlung auftreten können. Insbesondere ging es dabei um die Änderung der Tagesordnung, die Wahl des Vorsitzenden, die Zulassung von Gesellschaftern zur Versammlung, wenn ein Risiko besteht, dass sie wegen zu später Benachrichtigung aufgrund einer indirekten Beteiligung des Fiskus mit Hinblick auf ihre Tochtergesellschaften von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden müssen, um den im Laufe einer Hauptversammlung getroffenen Beschluss von Änderungen des in der Benachrichtigung über die Versammlung vorgeschlagenen Inhalts für eine Satzungsänderung sowie um die Änderung eines Beschlusses zur Erhöhung des Stammkapitals auf eine andere Weise als in der Benachrichtigung über die Versammlung angekündigt.

Am zweiten Kongresstag gab es Themen-Workshops, an denen Vertreter der Kanzlei beteiligt waren: Krzysztof Marczuk, Partner und Rechtsanwalt, und Magdalena Szeplik, Anwältin, leiteten die praxisorientierte Schulung „Marktforschung“, die sich auf Fragen konzentrierte, die für Emittenten und Investoren bei M&A-Transaktionen und Kapitalerhöhungen wichtig sind.

Die MAR-Verordnung hat ein neues Konzept, die „Marktstudie“, eingeführt. Sie ist besonders für Emittenten wichtig, die Finanzierung durch die Neuemission von Aktien oder Anleihen planen, für Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen möchten, und für Finanzinstitute, die für sie tätig sind. Es handelt sich um eine hochformalisierte Prozedur, die eine Reihe vielleicht beschwerlich erscheinender Pflichten einführt, sowohl für Unternehmen, die über eine geplante Transaktion informieren, als auch für die Informationsempfänger. Der Vorteil dieser neuen Vorschriften ist jedoch die Schaffung eines „sicheren Hafens“, der vor dem Vorwurf der unrechtmäßigen Offenlegung vertraulicher Informationen schützt.

Im Workshop wurde erklärt, was eine solche „Marktstudie“ genau ist und wie sie entsteht. Außerdem wurden die ESMA-Leitlinien zu diesem Thema sowie der Dokumentationsumfang und die Tätigkeiten besprochen, die notwendig sind, um die Vorteile dieser Neuregelung nutzen zu können.

Der Kongress der Vereinigung der Börsenemittenten für Juristen wird jedes Jahr für Vertreter der SEG-Mitgliedsunternehmen veranstaltet: Geschäftsführer, Direktoren juristischer Abteilungen, Unternehmen für IR und Unternehmenskontrolle bei Börsengesellschaften.

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