Polnische Bürger verklagen die Regierung wegen Klimabelangen

10.06.2021 Nachricht

Fünf Personen entschieden sich, gegen die polnische Regierung wegen Untätigkeit zur Abwendung der Klimakrise, durch deren Folgen sie jetzt schon betroffen sind, eine Klage einzulegen. Die Stiftung ClientEarth Anwälte der Erde und die Kanzlei GESSEL unterstützen die Kläger im rechtlichen Bereich, und sie verlangen von der Regierung, entschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen, unter anderem die Klimaneutralität bis 2043 und das Ziel einer Reduzierung n von Treibhausgasen um 60 Prozent bis 2030 zu erreichen.

– Die Klimakrise ist eine Tatsache hier und jetzt: in Polen im Jahr 2021. In unserem Land leiden jetzt schon konkrete Menschen aufgrund der Folgen des Klimawandels: Landwirte, deren Erträge durch die Dürre zerstört werden, Eltern, die sich um eine sichere Zukunft ihrer Kinder sorgen, Personen, deren Vermögen durch die verheerende Verwüstung durch Starkregen und Windhosen gefährdet ist. Das sind konkrete Schäden und sie werden immer größer, wenn die Regierung, die für die Gestaltung der Wirtschaftsrealität verantwortlich ist, nichts zur Abwendung der Klimakatastrophe unternimmt – sagt Dr. Marcin Stoczkiewicz, Jurist bei der Stiftung ClientEarth.

Die polnische Regierung vernachlässigt die Klimapolitik

Unbestritten ist die Tatsache des Klimawandels, der auch in Polen, in einem Land in der gemäßigten Klimazone, spürbar ist. Durch welche Auswirkungen lässt sich das erkennen? Schon durch die jedes Jahr neuen Temperaturrekorde und die im Sommer immer länger dauernden Hitzewellen, die längeren Dürrezeiten, die plötzlichen Extremwetterereignisse, die lokalen Überschwemmungen und die Zerstörung von Sachgütern.

Polen gehört zu den Ländern, deren Ziele zur Reduzierung der Emissionen in der EU am wenigsten ambitioniert sind, doch wie der Instrat Thinktank gezeigt hat, werden sogar die verabschiedeten ungenügenden Klimaprogramme nicht wirksam umgesetzt.

– Das Phänomen der globalen Erwärmung der Lufttemperatur ist auch eine neue Herausforderung für Juristen. Unsere Gruppe GESSEL FOR CLIMATE hat entschieden, am Klimaschutz auf dem Rechtsweg aktiv teilzunehmen. Herkömmliche Rechtsinstitute werden redefiniert, um den neuen Klimaherausforderung vor zahlreichen Gerichten auf der Welt gerecht zu werden, wie URGENDA oder die letzte Rechtssache SHELL. Wir verfolgen diese Änderungen, teilen sie auf unserem speziellen Konto auf dem Webservice LinkedIn und bemühen uns darzulegen, dass auch das polnische Rechtssystem diesen neuen sozialen Bedürfnisse entsprechen und sie effektiv schützen muss. Diesen Zwecken dienen auch diese 5 Klagen – sagte Dr. habil. Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz, Senior Partner in der Kanzlei GESSEL.

Was fordern die Kläger?

Den Klägern geht es nicht um eine Entschädigung. Ihr Ziel ist es, dass durch das Gericht die Verantwortung des Staates anerkannt wird – für die Gewährleistung der Klimasicherheit und die Verpflichtung der Regierung, die durch die Staatskasse vertreten wird, Maßnahmen zu ergreifen, damit Polen den Weg zur Reduzierung der inländischen CO2-Emissionen entsprechend den Erkenntnissen der Wissenschaft und nach unseren internationalen Verbindlichkeiten beschreiten wird.

Die detaillierten, in den Klagen enthaltenen Begehren resultieren unter anderem aus der Analyse der Handlungen und Unterlassungen der polnischen Regierungen im Bereich Klimaschutz und der Analyse der aktuellen und voraussichtlichen Folgen des Klimawandels in Polen. Die Kläger erwarten, dass Polen erklären wird, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2043 zu erreichen und die Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 auf 60 Prozent (gegenüber dem Niveau von 1990) zu reduzieren, und sich verpflichtet, dass Polen zustehende Emissionsbudget in Höhe von 4,1 Gt des CO2-Äquivalents (gerechnet ab 2020) nicht zu überschreiten.

Durch den Klimawandel sind Polinnen und Polen heute schon betroffen – erste Klima-Bürgerklagen in Polen

Verklagte ist die Staatskasse, die in diesem Fall durch die Minister vertreten wird, die für das Betreiben der Umweltschutzpolitik, der Energiepolitik des Staates, den Transport, die inländischen Energieinvestitionen und die nachhaltige Entwicklung verantwortlich sind. In der Regel ist die Staatskasse in einem polnischen zivilrechtlichen Verfahren der Rechtsträger, der für die Handlungen der staatlichen Verwaltung verantwortlich ist.

Die eingelegten Klagen beziehen sich auf eine Verletzung durch die staatliche Verwaltung der höchstpersönlichen Rechtsgüter der Kläger. Die Stiftung ClientEarth, die in der Rolle eines Klägers, der natürliche Personen vertritt, auftritt, wird mit Unterstützung der Kanzlei GESSEL vor Gericht aufzeigen, dass die Rechte der Klägerinnen und Kläger durch die staatliche Verwaltung wegen deren Handlungen und Unterlassungen verletzt wurden, was in Polen Emissionen auf ein Niveau zur Folge hat, das zum Klimawandel führt, welcher für die Menschen und die Ökosysteme gefährlich ist.

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