Rechtsanwalt Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz wurde Mitglied des Vorstands der Polnischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit

01.06.2018 Nachricht

Während der Mitgliederversammlung der Polnischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit, die am 28. März stattfand, wurden der Präsident und die Mitglieder des Vorstandes sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die nächste vierjährige Amtszeit gewählt.

Unter den neu gewählten Vorstandsmitgliedern der PSSP befand sich auch Rechtsanwältin Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz. Mitglieder des Vorstands wurden auch: Dr. Ewa Butkiewicz, Rechtsanwältin Andrzej Kąkolecki, Rechtsanwalt Maciej Łaszczuk, Rechtsanwalt Piotr Nowaczyk, Rechtsanwalt Paweł Samborski, Prof. Dr. hab. Andrzej Szumański, Dr. Maciej Tomaszewski, Dr. hab. Andrzej W. Wiśniewski, Dr. Karol Zawiślak, Rechtsanwalt Tomasz Zbiegień, Rechtsanwalt Adam Zwierzyński. Vorstandsvorsitzender wurde Prof. Dr. hab. Eligiusz Krześniak – zur Position des Vorstandsvorsitzenden. 

Die Polnische Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit – PSSP ist seit 1990 tätig und vereint Personen, die sich für das Thema der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten und Mediation interessieren. Ihr Hauptziel ist die Popularisierung und Förderung der alternativen Streitbeilegung (ADR) und die Erforschung der Anwendung der polnischen und ausländischen Vorschriften zur Schiedsgerichtsbarkeit. Die PSSP integriert das Umfeld der Schiedsgerichtsbarkeit in Polen und unterstützt ihre Entwicklung aktiv, indem es unter anderem die Entwicklung von Verhaltenskodizes unterstützt, Schiedsrichter und Mediatoren ausbildet und mit akademischen Zentren zusammenarbeitet, um Studien- und Ausbildungsprogramme im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation vorzubereiten. Auf internationaler Ebene arbeitet die Vereinigung unter anderem mit dem Europäischen Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit zusammen.

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