Rechtsanwalt Kasztelan-Świetlik bei der Konferenz mit dem Titel Unternehmer vor dem UOKiK: Risiken, Verfahren, Sanktionen

27.04.2018 Nachricht

Am 22. und 23. Mai findet eine Konferenz statt, auf der Fragen im Zusammenhang mit den Verfahren vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz – “Unternehmer vor dem UOKiK (Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz): Risiken, Verfahren, Sanktionen” – erörtert werden. An der Konferenz wird Rechtsanwältin Bernadeta Kasztelan-Świetlik teilnehmen, die das Panel über die vom Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) verhängten Strafen leiten wird.

Das Panel mit dem Titel “Grenzen des Ermessensspielraums der vom Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz verhängten Sanktionen und Überprüfung ihrer Höhe durch die Gerichte im Rahmen des Beschwerdeverfahrens” wird sich mit folgenden Fragen befassen:

  • Erörterung der Umstände, die für die Festsetzung der Höhe der Geldbußen relevant sind, auf der Grundlage der Entscheidungen und Gerichtsurteile des UOKiK:
    • mildernde Faktoren, die die Höhe der Geldbuße verringern können (z. B. fehlende Marktwirkung, passive Rolle bei der Zuwiderhandlung, Unterlassung der Praxis, Zusammenarbeit mit dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz).
    • belastende Faktoren, die die Höhe der Geldbuße erhöhen können (z. B. Vorsatz, Einsatz von Vergeltungsmaßnahmen, aktive Rolle des Unternehmers bei der Zuwiderhandlung)
  • Die Politik der Bestrafung des Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in Bezug auf die Festlegung der Höhe der Strafen und die Unabhängigkeit der Gerichte, die die Entscheidungen des Vorsitzenden ändern:
    • Berücksichtigung von nicht im Gesetz oder in den UOKiK-Erklärungen genannten mildernden Umständen durch die Gerichte
  • unterschiedliche Bewertung des Tatsachenbestands

    Bernadeta Kasztelan-Świetlik
    Partner bei GESSEL,
    ehemalige Stellvertretende Vorsitzende des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (2014-2017)
    b.kasztelan@gessel.pl

Experte für Wettbewerbsrecht. Vertritt unsere Mandanten vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in Konzentrationsangelegenheiten, Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Abschlusses von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, dem Schutz der Verbraucherinteressen und der missbräuchlichen Nutzung von Vertragsvorteilen. 

Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an der Konferenz ein. Detailliertes Programm siehe: https://konferencje.rp.pl/wydarzenia/4/1079-przedsiebiorca-przed-uokik-ryzyka-postepowanie-sankcje/program

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