Streitigkeiten mit Finanzmaklern

22.06.2020 Nachricht

Wir haben kürzlich einen Anstieg des Interesses an Rechtsberatung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vertretung gegenüber Maklerunternehmen festgestellt, die unter anderem Dienstleistungen für den Abschluss von Transaktionen mit CFDs (Verträge über Wechselkursdifferenzen) und andere Möglichkeiten für Investitionen unter Verwendung von Finanzhebeln (Leveraged Transactions), insbesondere auf dem Devisenmarkt Forex, anbieten.

Der Verlust erheblicher liquider Mittel im Zusammenhang mit der Anlage von Fonds auf Maklerplattformen veranlasst Anleger zunehmend dazu, nach Wegen zu suchen, um zumindest einen Teil des verlorenen Kapitals zurückzugewinnen, insbesondere in den Fällen, in denen Anleger erhebliche Zweifel an der Fairness oder sogar Ehrlichkeit des Transaktionsmaklers haben.

Dieses Problem ist in den letzten Wochen von besonderer Bedeutung, in denen wir rasche Veränderungen auf den Märkten beobachten können, die durch eine Coronavirus-Pandemie verursacht werden (z. B. plötzliche Änderungen von Verträgen vom Typ Futures für Erdöl).

Die hohe Komplexität der verwendeten Finanzinstrumente und die mangelnde Transparenz in den Beziehungen zum Partner halten die Händler jedoch häufig davon ab, Versuche zu unternehmen, Geld zurückzugewinnen – auch in Situationen, in denen bei einem Streit mit dem Makler echte Erfolgschancen bestehen.

Wie aus der Erfahrung unseres  Special Cases / Risk & Support Teams folgt, kann der Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen in diesen Fällen voreilig sein, wodurch sich Investoren nicht selten selber der Chance auf Rückgewinnung der Gesamtheit oder eines Teils des verlorenen Kapitals berauben. In der Zwischenzeit kann das Ergreifen aktiver Maßnahmen gegen einen Makler dazu führen, dass das gesamte Geld oder ein Teil davon zurückgefordert wird, wenn die Bedienung der Transaktion berechtigte Zweifel aufwirft – insbesondere im Hinblick auf die Übereinstimmung der Aktivitäten des Maklerunternehmens mit dem Inhalt des abgeschlossenen Vertrags und der Vorschriften sowie unter dem Gesichtspunkt des Inhalts der Verordnung mit öffentlich-rechtlichem Charakter, die für den Makler verbindlich sind.

Für mehr Informationen laden wir zur Kontaktaufnahme mit dem Leiter des Teams Special Cases / Risk & Support, Partner der Kanzlei GESSEL, Rechtsanwalt Piotr Schramm ein:

Piotr Schramm
wspólnik, adwokat
Teamchef Special Cases / Risk & Support
p.schramm@gessel.pl

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