Wir haben für unseren Kunden die Zustimmung des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz für den Zusammenschluss erhalten
07.08.2020 Nachricht
Am 22. Juli genehmigte der Vorsitzende des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz den Zusammenschluss, beruhend auf dem Erwerb eines Teils des Besitzes in Form von Tankstellen der eMILA-Kette, die zu BM REFLEX sp. z o.o. sp.k. gehören, durch unseren Kunden Anwim S.A. (Betreiber des MOYA-Tankstellennetzes).
Zu den Empfehlungen der Anwaltskanzlei GESSEL gehörte die Vorbereitung der Mitteilung über die Absicht des Zusammenschlusses und die Vertretung des Mandanten im Rahmen des Verfahrens vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz. An den mit dem Projekt verbundenen Arbeiten waren Bernadeta Kasztelan-Świetlik, Partner, Rechtsberater, sowie Karolina Krzal-Kwiatkowska, Senior Associate, Rechtsanwalt, beteiligt.
Anwim S.A. ist eine der Portfoliogesellschaften des Enterprise Investors Fonds und betreibt ein Netzwerk von über 250 Tankstellen unter der Marke Moya. Diese Tankstellen bieten eine breite Palette von Dienstleistungen, vom Kraftstoffverkauf über das eigene Café- und Gastronomiekonzept von Caffe MOYA und Geschäft bis hin zu Autowaschanlagen und einem Angebot für Geschäftskunden.
GESSEL beriet Enterprise Investors auch bei der Investition in Anwim S.A. im Jahr 2018 (mehr Informationen: HIER)
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