Helsinki Stiftung für Menschenrechte

30.09.2017 Pro Bono

Seit 2007 arbeiten wir mit der Helsinki Stiftung für Menschenrechte im Rahmen des Programms Präzedenzfälle. Unsere Juristen sind Prozessbevollmächtigte der Stiftung in Gerichtsverfahren, die aus dem Gesichtspunkt des Schutzes der Menschenrechte in Polen wesentlich sind. Unser Ziel ist es, die Gerichte dazu zu bewegen, bahnbrechende Urteile zu erlassen, die die Rechtsprechung ändern und Einfluss auf die künftigen Rechtsvorschriften in den grundlegenden Bereichen wie Würde des Menschen, Gleichheit, Freiheit haben könnten. Wir waren oder sind an folgenden Angelegenheiten beteiligt:

1. Frau Jolanta Kramarz gegen Carrefour Polska Sp. z o.o. wegen Verletzung von höchstpersönlichen Rechtsgüter

Im Jahre 2008 vertrat Aleksander Woźnicki, Rechtsanwalt, Frau Jolanta Kramarz, die blind ist, vor dem Bezirksgericht in Warschau. Ihr wurde der Eintritt in einen Supermarkt untersagt, weil sie mit dem Blindenhund war. Es war die erste derartige Sache in Polen, die den Schutz von Rechten der Behinderten und die Diskriminierung wegen der Behinderung betraf. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet, aufgrund dessen die beklagte Handelskette eine Stiftung, die behinderten Personen hilft, finanziell unterstützt hat. Dank diesem Prozess wurden in den Supermärkten neue Verfahren für den Fall eingeführt, dass behinderte Personen einkaufen. Verfahren, die die Gleichheit der Behinderten sichern. Vielmehr kam es auch zu gesetzlichen Änderungen – das Gesetz über berufliche und soziale Rehabilitation und über die Beschäftigung von Behinderten wurde novelliert. Behinderte Personen dürfen mit Blindenhunden öffentliche Gebäude betreten.

2. Herr Robert Rewiński – Journalist der Tageszeitung Gazeta Wyborcza, der ohne Rechtsgrundlage festgenommen wurde

Aleksander Woźnicki, Rechtsanwalt, und die Prozessabteilung der Kanzlei arbeiten an einer Klage gegen den Staatsschatz im Namen von Herrn Robert Rewiński. Herr Robert Rewiński war 7 Tage ohne Rechtsgrundlage festgenommen, obwohl die Entscheidung über die Festnahme (angeordnet im Prozess wegen der Verleumdung eines Rates) aufgehoben wurde. Die Ursache war eine Rechtsvorschrift, die besagt, dass die Entlassung nur dann erfolgen darf, wenn die entsprechende Justizvollzugsanstalt eine Abschrift des Beschlusses über die Aufhebung der Haft im Original erhalten hat. Der Beschluss wurde bei der Justizvollzugsanstalt erst nach 7 Tagen nach dem Erlass durch das Gericht eingereicht. Die Möglichkeit des tatsächlichen Freiheitsentzugs trotz des Erlasses eines Beschlusses über die Aufhebung der Haft erschüttert das Vertrauen des Bürgers an den Staat und verletzt damit die Vorschrift des Art. 2 des Grundgesetzes (…) (Informationsbericht der Stiftung, April 2009).

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