Polnische Vereinigung der Hochgebirgsführer

30.09.2017 Pro Bono

Die Kanzlei GESSEL berät die Polnische Vereinigung der Hochgebirgsführer im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Novellierung des polnischen Touristikrechts. Das Ziel der Arbeiten ist die Anpassung der Rechtsvorschriften hinsichtlich der Arbeit von Hochgebirgsführer an die in den meisten EU-Ländern geltenden Normen, nach den durch die Internationale Vereinigung der Bergführerverbände IVBV/UIAGM/IFMGA ausgearbeiteten Standards. Die Forderungen der Vereinigung, welche bei dem Ministerium für Sport und Touristik angemeldet wurden, bezwecken die Schaffung einer Möglichkeit, die Berechtigungen der Hochgebirgsführer, die gemäß den Vorschriften der Internationalen Vereinigung der Bergführerverbände IVBV/UIAGM/IFMGA und analogisch zu den in den anderen Gebirgsländern in der EU und in der Welt geltenden Regeln erlangt wurden, im Gebiet der Republik Polen zu nutzen.

Sie könnten Sie interessieren

03.07.2020

Ośrodek Karta

Es handelt sich um eine unabhängige Nichtregierungsorganisation, das größte Sozialarchiv in Polen, deren Ziel es ist, die jüngste Geschichte Polens sowie Mittel- und...

Ośrodek Karta

03.07.2020

Stiftung „Po Drugie” (dt. “Zweitens”)

Die Stiftung bietet rechtliche und psychologische Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen von Jugendlichen mit Funktionsstörungen, die Waisenhäuser und soziale ...

Stiftung „Po Drugie” (dt. “Zweitens”)
Alle Einträge