Stiftung „Recht auf Hilfe”

30.09.2017 Pro Bono

Am 3. September 2008 hat die Inauguration der Tätigkeit der Stiftung „Recht auf Hilfe” stattgefunden. Kanzlei GESSEL ist einer der Stifter, zu denen Vertreter von nahezu 30 Warschauer Kanzleien gehören.

Die Stiftung ist Personen aus breit verstandenen rechtlichen Kreisen behilflich , die sich aus verschiedenen Gründen in der Not befinden. Insbesondere hilft sie denjenigen, die trotz Schicksalswidrigkeiten, wie z.B. schwere Krankheit, wieder berufstätig sein möchten. Die Stiftung unterstützt auch Personen, die rechtliche Studien oder berufliche Schulungen abschließen möchten und besondere Entschlossenheit zur Überwindung von Behinderungen oder materiellen Schwierigkeiten zeigen.

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