Programm für Künstler

30.09.2017 Pro Bono

Die Kanzlei GESSEL realisiert ein Spezialprogramm für künstlerische Kreise, dessen Ziel die Gewährleistung der professionellen rechtlichen Hilfe bei der Erstellung von Verträgen, Führung von Verhandlungen und Verteidigung bei Streitigkeiten ist. Eine der Voraussetzungen des Programms ist es, dass sich Künstler die gute Gewohnheit aneignen, rechtliche Hilfe in der Phase der Vertragserstellung in Anspruch zu nehmen sowie dass Künstler davon überzeugt werden, dass die Sorge für rechtliche Angelegenheiten hinsichtlich des Handels mit Urheberrechten in ihrem gut gemeinten Interesse liegt. Das Programm richtet sich vor allem an Komponisten, Schriftsteller, Maler, Grafiker, Journalisten, Autoren von Computerprogrammen, Künstler, das heißt an Personen, deren künstlerisches Schaffen durch Urheberrechte geschützt wird. Der bisherige Erfolg des Programms zeugt davon, dass die Bekämpfung des stereotypen Denkens, professionelle rechtliche Hilfe sei angeblich eine allzu große Investition, immer noch notwendig ist.

Das Program ist an Künstler und Urheber gerichtet, sowohl an die angehenden, als auch an solche, die mehrere Werke bereits geschaffen haben. Das Unternehmen hat zum Ziel, die gute Sitte zu verbreiten, rechtliche Hilfe in der Phase der Erstellung von Verträgen und bei Streitigkeiten zu nutzen. Angesichts dessen, dass das Programm hauptsächlich einen Bildungscharakter hat, werden Rechtsleistungen symbolisch bezahlt – sagt Dorota Bryndal, Koordinatorin des Programms aus der Kanzlei GESSEL.

Mehrere Künstler und Urheber machten bereits Gebrauch von der Hilfe im Rahmen des Programms für künstlerische Kreisen. Die Künstler wenden sich an uns mit verschiedensten Angelegenheiten – Erstellung von Verträgen, Sicherung der Rechte an Projekten – oft verkürzt als „Schutz des Know-How“ bezeichnet, Erhebung der Ansprüche wegen unberechtigter Nutzung eines Werkes oder künstlerischer Ausführung, Schutz des Rechtes am eigenen Bild – erklärt Dorota Bryndal.

Die Erfahrung zeigt, dass die Sorge um eigene Rechte in der Phase der Erstellung von Verträgen partnerschaftliche Verhältnisse in der Phase der Ausführung des Vertrages und die Meidung von Problemen bei der Abrechnung ermöglicht, insbesondere wenn die Vergütung des Urhebers von den künftigen Gewinnen aus der Nutzung des Werkes abhängt. Eine genaue Bestimmung der Lizenzbedingungen und des Umfangs der übertragenen Rechte dient dazu, dass der Urheber weiß, „worüber“ er weiterhin verfügt, ohne sich dem Vorwurf der anderen Partei auszusetzen, dass die Nutzung des Werkes durch einen Dritten im Widerspruch zu den durch sie erworbenen Rechten steht. Im Falle von Vorwürfen an Personen, die unberechtigt die Werke nutzen, umfasst die Hilfe der Kanzlei sowohl die rechtliche Beurteilung eines solchen Anspruchs, als auch Vertretung der Künstler/Urheber in Verfahren in Sachen Wiedergutmachung des Schadens, der wegen eines Ereignisses auftrat, das Grundlage des Anspruchs bildet. Unabhängig davon, ob die Streitigkeiten in diesem Bereich aufgrund eines Vergleichs oder vor Gericht gelöst werden, werden die Künstler dank unserer Hilfe nicht mit lakonischen Informationen abgefertigt, dass keine Grundlage für das Anerkenntnis des Anspruchs besteht – sagt Dorota Bryndal.

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