Bankwesen und Finanzen

Finanzierung – Bereiche der angebotenen Dienstleistungen

Wir bieten umfassende Rechtsberatung bei den Prozessen der Finanzierung durch Kredite und in anderen Formen, wie Emission von Anleihen oder Darlehen. Wir beraten bei Projekten zur Gewährung von Finanzierung aller Art, insbesondere Unternehmensfinanzierung (corporate finance), Finanzierung zwecks Erwerbs von Aktien, Geschäftsanteilen oder Aktiva anderer Unternehmen (acquisition finance) , darunter Finanzierung von Übernahmen (leveraged buyouts) und Mezzanine-Finanzierung. Wir vertreten sowohl Unternehmen, die Finanzierung gewähren, als auch diese, die Finanzierung erhalten. Zu unseren Mandanten gehören polnische und ausländische Banken, Finanzinstitutionen, Mezzanine-Fonds, Anleihegläubiger, Kreditnehmer und Emittenten von Anleihen.

Umstrukturierung Interessender Schulden

Wir bieten auch umfassende Beratung bei der Umstrukturierung bestehender Schulden. Wir vertreten sowohl Gläubiger, als auch Schuldner, umstrukturierte Unternehmen und potentielle Erwerber von notleidenden Aktiva (distressed assets). Wir leisten rechtliche Beratung bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Forderungen oder Forderungspaketen sowie damit verbundenen Sicherheiten.

Der Leistungsumfang wird an die Erwartungen des Mandanten und die Besonderheiten der gegebenen Transaktion angepasst.

Das Team Bankwesen und Finanzen der Kanzlei GESSEL unterstützt die Mandanten insbesondere bei folgenden Fragen:

  • Strukturierung der Finanzierungstransaktion oder Umstrukturierung bestehender Schulden,
  • Benennung der Beschränkungen bei der Einholung der Finanzierung und bei der Bestellung von Sicherheiten im Lichte der Unterlagen zu der bereits gewährten Finanzierung,
  • Erstellung und Verhandlung der Finanzierungsunterlagen, darunter der vollständigen Kreditdokumentation, Unterlagen für Mezzanine-Darlehen, Dokumentation für die Ausgabe von Anleihen sowie Sicherheitenunterlagen,
  • Bestätigung der Gültigkeit und Wirksamkeit der abgeschlossenen Finanzierungs- und Sicherheitenunterlagen gegenüber den finanzierenden Rechtsträgern, auch durch Abgabe von Rechtsgutachten,
  • Analyse und Bestätigung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzierung,
  • Erstellung und Verhandlung der Dokumentation für den Erwerb oder die Veräußerung von Forderungen,
  • umfassende Betreuung der Eintragung von Sicherheiten ins Register oder deren Übertragung auf einen anderen Rechtsträger;
  • Erstellung und Verhandlung der Dokumentation für die Abwicklung von Transaktionen, darunter von Verträgen über Ander- sowie Treuhandkonten.

Wir arbeiten mit einer Reihe ausländischer Kanzleien zusammen, was die umfassende Betreuung des Prozesses nach dem Prinzip one stop shop unter Beteiligung von Rechtsträgern, die einem anderen als polnisches Recht unterliegen, erlaubt.

2015 wurde die Kanzlei GESSEL im Ranking Legal 500 unter den im Bereich Bankwesen und Finanzen empfohlenen Firmen ausgezeichnet.

Im Bereich Bankwesen und Finanzen werden Sie von einem erfahrenen Juristenteam unter Leitung von Małgorzata Badowska, Partnerin.

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