Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren

Die Prozessabteilung von GESSEL bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts in allen Phasen des Verfahrens (von der Analyse der Rechtmäßigkeit der Einleitung einschlägiger Verfahren über deren wirksame Einleitung bis hin zu umfassender Beratung in diesen Verfahren und nach deren Abschluss) sowie in allen anderen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Risiko einer Insolvenz, insbesondere in Bezug auf die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder.

Unsere Anwälte verfügen auch über umfangreiche, langjährige Prozesserfahrung in der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten mit Elementen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts sowohl auf der Seite des Treuhänders, des Insolvenzverwalters und des Gläubigers als auch der Mitglieder des Vorstands. Als Vertreter der Schuldner stellen wir sicher, dass das Insolvenzverfahren erfolgreich ist und dass die Vorstandsmitglieder ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen, um ihnen Schutz vor potenzieller zivil-, steuerlicher und strafrechtlicher Haftung zu gewährleisten.

Die Beratung im Bereich Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren basiert auf der engen Zusammenarbeit von Expertenteams der Anwaltskanzlei GESSEL, insbesondere Fusionen und Übernahmen (M&A), Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Finanzwesen. Dank dessen können wir unsere Kunden nicht nur im Bereich der gerichtlichen Formen von Umstrukturierungsverfahren unterstützen, sondern auch bei der Vorbereitung und Durchführung außergerichtlicher Umstrukturierungsverfahren (stand still Verträge, Vereinbarungen mit Gläubigern, bilaterale und multilaterale Vereinbarungen bezüglich der Umstrukturierung der Verschuldung).

  • Gerichtliche Umstrukturierung– wir unterstützen Sie in allen Phasen des Umstrukturierungsverfahrens.

Wir beraten in der Phase der Entscheidung über die Einreichung eines Umstrukturierungsantrags und bei der Auswahl des am besten geeigneten Verfahrens (Genehmigungsverfahren für die Vereinbarung/beschleunigtes Verfahren für die Vereinbarung/Verfahren für die Vereinbarung/Sanierungsverfahren). Durch die Auswahl des geeigneten Umstrukturierungsmodus können unsere Kunden die Chancen auf eine erfolgreiche Umstrukturierung erhöhen und das Risiko einer Haftung der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder verringern.

Wir bieten umfassende rechtliche Vertretung. Wir bereiten Schriftsätze in der Phase der Eröffnung des Umstrukturierungsverfahrens vor, vertreten die Mandanten bei der Anhörung zur Eröffnung des Umstrukturierungsverfahrens und in weiteren Phasen des Verfahrens, einschließlich der Sitzungen des Gläubigerausschusses und der Gläubigerversammlungen. Wir unterstützen Gläubiger in Verfahren bezüglich Einwänden gegen das Auslassen oder die Aufnahme von Forderungen in die Liste sowie bei anderen Streitigkeiten, an denen der Schuldner oder der Verwalter der Sanitärmasse beteiligt ist, einschließlich Streitigkeiten über die Unwirksamkeit der Aktivitäten des Schuldners und die Unwirksamkeit der auf dem Vermögen des Schuldners festgestellten Sicherheiten.

Wir bieten laufende Rechtsberatung in allen Aspekten des Umstrukturierungsrechts, einschließlich der Erstellung von Rechtsgutachten zu allen diesbezüglichen Fragen.

  • Außergerichtliche Umstrukturierung– die Umstrukturierung ist ein komplizierter Prozess, der Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Rechtsbereichen erfordert. Das multidisziplinäre Team von GESSEL bietet auch Umstrukturierungsberatung im Bereich der außergerichtlichen Umstrukturierung an.

Wir bieten umfassende Rechtsberatung in Prozessen der Umstrukturierung der Finanzierung. Wir vertreten sowohl Gläubiger als auch Schuldner sowie umstrukturierte wirtschaftliche Einheiten und potenzielle Käufer von Vermögenswerten (distressed assets). Wir unterstützen Kunden insbesondere bei der Vorbereitung der rechtlichen und steuerlichen Struktur von Transaktionen für den Verkauf und Kauf von Schulden, einschließlich immobiliengesicherter Schulden, der Vorbereitung und Verhandlung einer vollständigen Dokumentation von Schuldenverkaufstransaktionen, einschließlich Sicherheitenvereinbarungen, Vorbereitung von Umstrukturierungsvereinbarungen,  stand stillVerträgen und Vereinbarungen zwischen Gläubigern im Falle einer Umstrukturierung im Zusammenhang mit Verbriefungen – Beratung bei Verbriefungen von Schuldverschreibungen, Vorbereitung von Anleiheemissionsbedingungen, Anlagezertifikaten, Schaffung von Investmentfonds, einschließlich nicht standardisierter Verbriefungen geschlossener Investmentfonds, Vorbereitung von Kooperationsvereinbarungen mit Investmentfondsgesellschaften.

Wir beraten bei Umstrukturierung der Beschäftigung, unter anderem in Bezug auf Einzel- und Gruppenentlassungen, den Übergang von Arbeitsstätten und Outsourcing von Mitarbeitern.

Wir führen aufgrund langjähriger Erfahrung im Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmens-, Organisations- und Immobilienumstrukturierungen durch. Wir bieten unseren Mandanten rechtliche Aspekte der Unternehmensumstrukturierung und beraten beim Verkauf und Kauf von Aktien oder Anteilen an Gesellschaften des Handelsrechts sowie beim Verkauf und Kauf von Unternehmen und deren organisierten Teilen.

Wir bieten Beratung im Bereich der steuerlichen Aspekte der Umstrukturierung, wir prüfen die Zulässigkeit von öffentlicher Hilfe und implementieren compliance Programme bei der Umstrukturierung.

  • Insolvenz– wir unterstützen den Prozess der Einleitung und Durchführung von Insolvenzverfahren sowohl seitens der Schuldner als auch der Gläubiger.

Wir führen die Prüfung des rechtlichen Status von Unternehmen und Unternehmern zwecks Überprüfung des Vorhandenseins von Insolvenzvoraussetzungen und der Entstehung der Pflicht der Insolvenzanmeldung durch. Unsere Priorität ist es, dem Unternehmen die Durchführung von Insolvenzverfahren zu ermöglichen und gleichzeitig rechtlichen Schutz und Komfort für die Vorstandsmitglieder zu gewährleisten.

Wir unterstützen Sie in der Vorbereitungsphase des Insolvenzantrags, einschließlich des Antrags auf vorbereitete Liquidation (sog. Pre-Pack). Wir analysieren die Dokumentation zum Zwecke ihrer Verwendung im Antrag. Im Falle eines Verfahrens zum Verkauf von Vermögenswerten im Pre-Pack-Modus bieten wir umfassenden Unterstützung für jedes Element der Transaktion.

Wir vertreten Schuldner in Insolvenzverfahren, insbesondere bieten wir Unterstützung bei laufenden Kontakten mit dem Insolvenzverwalter und überwachen die Richtigkeit seiner Handlungen, wir vertreten bei Verhandlungen und wir erarbeiten im Laufe des Verfahrens Schriftsätze. Wir ergreifen Maßnahmen, um den Schuldner gegen den vom Gläubiger eingereichten Insolvenzantrag zu verteidigen.

Wir vertreten Gläubiger in Insolvenzverfahren, insbesondere in Bezug auf die Meldung von Ansprüchen, die Erhebung von Einwänden gegen Listen von Gläubigeransprüchen und die Vorbereitung von Schriftsätzen. Wir unterstützen Mandanten bei Aktivitäten zur Maximierung der Befriedigung ihrer Forderungen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz und zur effektiven Verwendung von Sicherheiten, die auf dem Vermögen des Schuldners eingerichtet sind.

Wir führen Sachen aus dem Bereich Verbraucherinsolvenz, insbesondere in Verfahren gegen ehemalige Mitglieder der Managementebene und ehemalige Unternehmer.

Wir erstellen Rechtsgutachten und Stellungnahmen im Bereich des Insolvenzrechts vor.

  • Haftung der Manager in Verbindung mit der Insolvenz– wir vertreten sowohl Geschäftsführer als auch Gläubiger in insolvenzbezogenen Prozessen- in Verfahren bezüglich der Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber den Gläubigern (Art. 299 Handelsgesetzbuch, Art. 21 Insolvenzrecht, Art. 116 der Abgabenordnung), in Verfahren bezüglich des Urteils über das Geschäftsverbot und Einnahme bestimmter Positionen in Unternehmen (Art. 373 Insolvenzrecht) und in Strafverfahren (Art. 586 des Handelsgesetzbuches, Art. 300 – 302 des Strafgesetzbuches)

Ausgewählte Projekte von GESSEL:

  • Vertretung von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung eines im Bereich E-Commerce tätigen Unternehmens in Verfahren wegen eines Verbots der Ausübung von Geschäftstätigkeiten.
  • Beratung eines Mandanten einer in der Immobilienbranche tätigen Anwaltskanzlei und Verfahrensunterstützung beim Übergang von einem gerichtlichen Umstrukturierungsverfahren zu einem Insolvenzverfahren unter Beibehaltung der strategischen Ziele des Mandanten in Bezug auf sein Geschäft;
  • Vertretung eines der führenden Vertreter der Lebensmittelindustrie in Polen in einem Verfahren aus der Klage des Insolvenzverwalters, zur Anerkennung einer auf dem Grundstück des Schuldners eingerichteten Hypothek im Wert von mehreren Millionen Zloty für nichtig.
  • Umfassende Unterstützung eines großen polnischen Medienhauses bei der Vorbereitung eines Insolvenzantrags und bei Insolvenzverfahren, Aufrechterhaltung der laufenden Kontakte und Zusammenarbeit mit dem für das Unternehmen ernannten vorläufigen gerichtlichen Aufseher;
  • Vorbereitung von Insolvenzanträgen einer Gruppe von Gesellschaften aus dem FMCG-Sektor nach dem Umstrukturierungsprozess der Unternehmensschulden;
  • Beratung eines polnischen Unternehmens aus der Medizinbranche im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren in der Schweiz;
  • Rechtsberatung eines Unternehmens aus der Bauindustrie in Insolvenzverfahren – im Rahmen der Verteidigung gegen von Gläubigern gestellte Insolvenzanträge;
  • Umfassender Rechtsbeistand für ein Unternehmen aus der maritimen Bauindustrie im Rahmen von Verhandlungen mit Bankgläubigern und Auswahl des geeigneten Umstrukturierungsverfahrens, Vorbereitung und Einreichung von Insolvenzanträgen;
  • Umfassende juristische Dienstleistungen für Transaktionen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmensschulden durch den Kauf von Forderungen gegen ein Bankenkonsortium über eine Zweckgesellschaft, die durch die Emission von Anleihen durch geschlossene Investmentfonds für nicht öffentliche Vermögenswerte und die Umstrukturierung der finanziellen Verpflichtung von Fonds durch Umwandlung von Forderungen in Anteilspakete von Unternehmen finanziert wird;
  • Vertretung des Gläubigers im Insolvenzverfahren eines Finanzberatungsunternehmens, einschließlich Beteiligung am Prozess der Ermittlung der Liste der Gläubigeransprüche;
  • Beratung eines geschlossenen Investmentfonds bei einer Transaktion im Zusammenhang mit dem Kauf von Forderungen eines Unternehmens von Banken und Unternehmen aus Kapitalgruppen von Banken und der Umstrukturierung der Schulden der Gesellschaft durch deren Umwandlung in Aktien des Stammkapitals;
  • Beratung bei der Aushandlung einer standstillVereinbarung mit einem Konsortium von über 20 Banken vor der Einreichung des Insolvenzantrags;
  • Beratung eines Unternehmens aus der Elektronikbranche bei Verhandlungen einer standstillVereinbarung mit einem Bankenkonsortium, vor der Einreichung des Insolvenzantrags;
  • Vertretung der Gesellschaft in Umstrukturierungsverfahren bezüglich der finanziellen Umstrukturierung der Schulden der Gesellschaft gegenüber Banken;
  • Beratung bei der Umsetzung der Bestimmungen der Umstrukturierungsvereinbarungen in Verbindung mit der Emission neuer Aktien;
  • Umfassende Vertretung der Gesellschaft bei der Umstrukturierung von Schulden gegenüber einem Bankenkonsortium im Rahmen eines Umstrukturierungsvertrags durch private Emission von besicherten Anleihen und im Bereich der Refinanzierung der Schulden durch eine neue Bank;
  • Rechtsberatung in Verfahren im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung von Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage von Art. 299 des Handelsgesetzbuches sowie der paulianischen Klage (Art. 527 Bürgerliches Gesetzbuch) im Zusammenhang mit der Insolvenz des Schuldners;
  • Vertretung von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung eines im Bereich E-Commerce tätigen Unternehmens in Verfahren wegen eines Verbots der Ausübung von Geschäftstätigkeiten.

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