Investmentfonds

Unsere Kanzlei bietet Beratungsleistungen für Investmentfondsgesellschaften sowie für Investmentfonds in deren gesamten Tätigkeitsbereich. Mit Hinblick auf die neuen Bestimmungen sind wir auch darauf vorbereitet, Dienste im Bereich der Gründung und Betreuung alternativer Investmentgesellschaften sowie von Trägern, die solche Gesellschaften verwalten, zu erbringen.

Unser Rechtsanwaltsteam verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in der Betreuung von Investmentfonds, darunter geschlossene Fonds, und Investmentfondsgesellschaften, wodurch wir den Umfang unseres Leistungsangebots jeweils ganz an die Bedürfnisse des Klienten sowie an die Eigenschaften der jeweiligen Transaktion anpassen.

Unsere Rechtsanwälte vertreten Investmentfondsgesellschaften und Investmentfonds bei Verfahren vor Gericht und öffentlichen Verwaltungsbehörden, insbesondere vor der polnischen Finanzaufsichtsbehörde bei Verfahren jeglicher Art.

Wir bieten unseren Klienten umfassende juristische Betreuung, die insbesondere Folgendes umfasst:

  • ganzheitliche Rechtshilfe bei der Gründung von Investmentfonds, vor allem auch bei der Erarbeitung von Satzungsentwürfen für Investmentfonds, Ordnungen, Verträgen zwischen Investmentfondsgesellschaften und Investmentfonds, darunter auch von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Vermögenswerten durch Fonds; 
  • Festlegung der Bedingungen, unter denen Klienten sich an Investmentfonds beteiligen; 
  • Erstellung von Emissionsprospekten für Anteile an offenen und geschlossenen Investmentfonds sowie deren Einführung in den öffentlichen Handel; 
  • Rechtshilfe bei der Emission von Anteilen an geschlossenen Investmentfonds; 
  • Gründung geschlossener Spezialinvestmentfonds, Fonds mit getrennten Unterfonds; 
  • Beratung bei der Übernahme der Verwaltung von Investmentfonds; 
  • Erwerb von Aktien von Investmentgesellschaften. 

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Gesetzes über Investmentfonds mit dem Ziel, die Bestimmungen der Richtlinien AIFM (2011/61/EU) sowie UCITS V (2014/91/EU) in die polnische Rechtsordnung einzugliedern, wurden die Begriffe des alternativen Investmentfonds sowie der Institution der alternativen Investmentgesellschaft, die als Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Kommanditaktiengesellschaft tätig sein kann, eingeführt. Da die alternative Investmentgesellschaft aufgrund ihrer Investitionstätigkeit ähnlichen Anforderungen unterliegen wird wie Investmentfonds, umfasst unser Angebot auch die Unterstützung im Bereich der Gründung und des Betriebs solcher Gesellschaften.

Im Bereich der Beratung für Investitionsfonds-Gesellschaften sowie Investitionsfonds bieten wir auch umfassende Steuerberatung, sowohl im Abschnitt der Gründung der Gesellschaften und Fonds, als auch im späteren Abschnitt der Durchführung und Liquidation von Investitionen sowie der Steuerplanung für potenzielle Investoren. Die Steuerberatung wird von einem Team aus Rechtsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung übernommen.

Die Betreuung im Bereich Investmentfonds erfolgt durch ein Rechtsanwaltsteam mit langjähriger Erfahrung unter der Leitung von Małgorzata Badowska, Teilhaberin der Kanzlei GESSEL, sowie Krzysztof Marczuk, Teilhaber der Kanzlei GESSEL.

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