ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE, INFRASTRUKTURPROJEKTE
Unsere Rechtsanwälte sichern den Kunden eine umfassende rechtliche Unterstützung bei Projekten betreffend das Gesetz über Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir bieten Dienstleistungen, die umfassen:
- Eine umfassende Beratung zugunsten Auftraggeber auf jeder Etappe der Durchführung des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ( auch bei der Phase der Vorbereitung des Verfahrens), insbesondere Erstellen der Entwürfe von Spezifikationen der wesentlichen Verdingungsunterlagen (SIWZ).
- Eine umfassende Beratung zugunsten Auftragnehmer , insbesondere Analyse der Auftragsbekanntmachungen, SIWZ mit Unterlagen; rechtliche Vorbereitung eines Antrags auf die Zulassung zur Teilnahme am Verfahren oder Angebot.
- Die Vorbereitung der Entwürfe von Beschwerden und Rechtsmitteln gegen Urteile Krajowej Izby Odwoławczej [Nationaler Beschwerdekammer] sowie anderen Prozessschreiben bei Verfahren eingeleitet aufgrund rechtlicher Schutzmaßnahmen; Vertretung der Auftragnehmer und Auftraggeber vor dem Vorsitzenden der Kontrollbehörde für das öffentliche Auftragswesen, Nationaler Beschwerdekammer und vor Bezirksgerichten.
- Regelmäßige, eingehende Analyse der Entscheidungen der Nationalen Beschwerdekammer sowie Bezirksgerichte , die Beschwerden im Bereich der Vergabe der öffentlichen Aufträge behandeln , sowie der Stellungsnahmen abgegeben vom Vorsitzenden der Kontrollbehörde für das öffentliche Auftragswesen.
- Die Bearbeitung von thematischen Berichten betreffend die neusten Entscheidungen der Nationalen Beschwerdekammer, die für unsere Kunden die aktuellste Wissensbasis zum Thema Trends und Interpretationsansichten im Bereich des Gesetzes über Vergabe öffentlicher Aufträge sind.
Unsere Beratung betrifft auch die Unterstützung der Kunden im Bereich der Durchführung der großen Infrastrukturprojekte auf dem Gebiet u.a. Transport, Medizin, Energetik und Bauwesen, darunter:
- im Bereich der Durchführung des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags .
- In Projekten, die im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft geführt werden – die Auswahl der günstigsten Struktur des Unternehmens, Aushandlungen der mit Durchführung des Unternehmens verbundenen Verträge, darunter betreffend die Finanzierung der Investition, Hilfe bei der Streitbeilegung sowohl vor dem ordentlichen Gericht als auch dem Schiedsgericht.
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