Unternehmensstreitigkeiten

Die Anwaltskanzlei GESSEL verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung aller Arten von Unternehmensstreitigkeiten. Wir haben ein Expertenteam gebildet, das aus Verfahrensanwälten und Rechtsanwälten mit Fachkenntnissen im Bereich des Gesellschaftsrechts und des Kapitalmarktes besteht. Diese Verbindung bietet ein Höchstmaß an Service und vereint alle für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Elemente gemäß den Erwartungen des Kunden und dem von ihm festgelegten Ziel.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und vertreten Mandanten erfolgreich in Unternehmensstreitigkeiten, einschließlich der in Branchenmedien häufig berichteten. Wir wissen, dass ein solcher Streitfall eine individuelle Herangehensweise erfordert, die die Besonderheiten eines bestimmten Unternehmens und die Beziehung zwischen seinen Partnern/Aktionären, aber auch die Schnelligkeit von Maßnahmen und präventive Maßnahmen berücksichtigt.

Wir sind uns bewusst, dass der Streit lange vor der Klage beginnt. Wir sind in der Lage, eine günstige Lösung für den Kunden anzustreben, indem wir Unternehmensmechanismen nutzen und ein mögliches Gerichtsverfahren vorbereiten.

Der Umfang unserer Dienstleistungen:

Die Anwaltskanzlei GESSEL bereitet stets eine Strategie für den jeweiligen Streitfall vor, die die möglichen Handlungen des Gegners berücksichtigt. In jeder Phase befassen wir uns mit der umfassenden Organisation und Leitung von Sitzungen von Organen der Gesellschaft, insbesondere Hauptversammlungen der Anteilseigner und Aufsichtsratssitzungen sowie der Durchführung der gerichtlichen Kontrolle. Bei öffentlichen Unternehmen gibt es Ratschläge zur Meldung von Streitigkeiten im Rahmen der Informationspflichten und zum Schutz der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre.

Wir bieten umfassende juristische Dienstleistungen sowohl in der Vorverfahrenphase als auch im Rahmen von Gerichtsverfahren, die häufig bei Unternehmensstreitigkeiten auftreten, darunter:

  • Nichtigkeitsklage/Aufhebung von Beschlüssen,
  • Klagen auf Feststellung des fehlenden Bestehens von Beschlüssen,
  • Verfahren vor dem Registergericht,
  • Verfahren bezüglich sanktionierter Aktionärsvereinbarungen (sog. acting in concert),
  • Verfahren wegen Verletzung der Pflichten der Teilhaber/Aktionäre,
  • Schadensersatzklage der Gesellschaft (actio pro socio)
  • Angelegenheiten in Bezug auf Dividendenzahlungen,
  • Verfahren zum Ausschluss eines Partners und Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • Verfahren wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Strafverfahren.

Viele Unternehmensstreitigkeiten, bei denen die Anwaltskanzlei GESSEL beriet, wurden erfolgreich im Einklang mit den Zielen des Kunden und mit Verhandlungsunterstützung beigelegt.

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