Polnische Vereinigung der Hochgebirgsführer
30.09.2017 Pro Bono
Die Kanzlei GESSEL berät die Polnische Vereinigung der Hochgebirgsführer im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Novellierung des polnischen Touristikrechts. Das Ziel der Arbeiten ist die Anpassung der Rechtsvorschriften hinsichtlich der Arbeit von Hochgebirgsführer an die in den meisten EU-Ländern geltenden Normen, nach den durch die Internationale Vereinigung der Bergführerverbände IVBV/UIAGM/IFMGA ausgearbeiteten Standards. Die Forderungen der Vereinigung, welche bei dem Ministerium für Sport und Touristik angemeldet wurden, bezwecken die Schaffung einer Möglichkeit, die Berechtigungen der Hochgebirgsführer, die gemäß den Vorschriften der Internationalen Vereinigung der Bergführerverbände IVBV/UIAGM/IFMGA und analogisch zu den in den anderen Gebirgsländern in der EU und in der Welt geltenden Regeln erlangt wurden, im Gebiet der Republik Polen zu nutzen.
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