Die Kanzlei GESSEL nahm ein weiteres Mal an den Konsultationen zur Überarbeitung der MAR-Verordnung teil

28.02.2022 Nachricht

Die Konsultationen zielen darauf ab, Meinungen von Interessenträgern über deren Erfahrungen mit den jetzigen Grundsätzen zur Regelung der Funktionsweise der Kapitalmärkte und zu einer etwaigen Anpassung dieser Grundsätze zu sammeln. Die ESMA vertritt den Standpunkt, dass die gemeinschaftlichen Kapitalmärkte der EU bezüglich der Größe schwach entwickelt bleiben, vor allem im Vergleich zu Kapitalmärkten in anderen grundlegenden Rechtssystemen, während die Unternehmen eine schuldrechtliche und kapitalmäßige Finanzierung in einem geringeren Maße als ihre Pendanten weltweit nutzen werden, was einen negativen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und die makroökonomische Stabilität hat.

Im Zusammenhang mit diesen Problemen ist es eines der Hauptziele des im September 2020 im Rahmen der Kapitalmarktunion (CMU) erarbeiteten Maßnahmenplans, den Unternehmen, insbesondere KMU, einen unbegrenzten Zugang zu der am besten geeigneten Finanzierungsform sicherzustellen, insbesondere zu öffentlichen Märkten. Gleichzeitig kündigte die ESMA an, dass sie beurteilen wird, ob die geltenden Vorschriften unter anderem im Bereich der Erstellung des Emissionsprospekts und der Informationspflicht noch weiter vereinfacht werden sollten. Zu diesem Zweck wurde die Durchführung von Prüfungen darüber in Auftrag gegeben, wie sich der Zugang zu Kapitalmärkten für Unternehmen in der EU verbessern lässt, sowie über die Funktionsweise der primären und sekundären Märkte. Zudem berief die ESMA im Oktober 2020 ein Gremium Technischer Experten und Interessenträger (TESG) zur Überwachung der Funktionsweise und des Erfolgs der Märkte zugunsten des KMU-Wachstums. Im Mai 2021 veröffentlichte TESG seinen Schlussbericht zur Stärkung der Position der EU-Kapitalmärkte für KMU, der zwölf konkrete Empfehlungen für die Kommission und die Mitgliedstaaten beinhaltet, die den KMU den Zugang zu öffentlichen Märkten erleichtern sollen. Diese Empfehlungen basieren auf den Arbeiten, die durch das Forum Höherer Ebene der CMU bereits in Angriff genommen wurden, sowie auf dem letztens durch die ESMA veröffentlichten Bericht zur Durchsicht von MiFID II über die Funktionsweise des Systems für Märkte zugunsten des KMU-Wachstums.

Die Ergebnisse der Konsultationen und der nachfolgenden Korrekturen zu den Rechtsregelungen werden den Emittenten aus der EU die Finanzierung ihrer Tätigkeit sowie Entwicklung, Innovationen und Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus des Schutzes der Anleger und der Marktintegrität.

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