Große Firmen benötigen Anwälte im alltäglichen Leben praktisch für alles

01.04.2022 Nachricht

In Polen, wo es keine Garantie für die Stabilität der geltenden Vorschriften gibt, unterstützen Anwaltskanzleien Unternehmen oft nicht nur bei ihrem laufenden Betrieb, sondern ändern auch regelmäßig die Formen ihrer Geschäftstätigkeit. Und in Krisensituationen schlichten sie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Das Team von Rechtsanwalt Aldona Pietrzak, Partner und Leiter der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht bei Gessel, befasst sich regelmäßig mit Formwechseln der von dieser Kanzlei bedienten Gesellschaften. An der größten Beliebtheit erfreut sich in Polen weiterhin die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – spółka z o.o.

– Seit einiger Zeit gibt es viel häufiger als früher auch Kommanditgesellschaften und Kommandit-Aktiengesellschaften, wobei letztere noch vor gut zehn Jahren in Polen selten anzutreffen waren. Bisher gibt es nur wenige einfache Aktiengesellschaften oder europäische Gesellschaften – sagt Rechtsanwalt Pietrzak. Und fügt hinzu:

– In letzter Zeit kam es in Polen häufiger als üblich zu Änderungen der Rechtsform, was mit den sich ändernden Bedürfnissen zusammenhängt, aber wahrscheinlich auch mit den Änderungen, die bei der Besteuerung von Unternehmen eingeführt wurden. Ich habe den Eindruck, dass Mandanten heute Rechtsformen bewusster auswählen, offener für andere Formen als GmbHs sind und sogar selbst danach suchen.

Nach Angaben des Hauptstatistikamts gab es in Polen im Jahr 2021 am meisten Gesellschaften mit beschränkter Haftung im REGON-Register – sie machten sogar 84 Prozent aller Gesellschaften aus (von denen es 593,5 Tsd. gab) und ihre Anzahl nahm am schnellsten zu. Was die Beliebtheit angeht, so gab es viel weniger Kommanditgesellschaften (40,6 Tsd.), gefolgt von offenen Handelsgesellschaften (36,9 Tsd.), und an Aktiengesellschaften gab es nur 10 Tsd.

Die Polnische Ordnung wird in diesem Jahr weitere Änderungen in der Funktionsweise von Unternehmen bringen.

Bereits ohne besondere Ereignisse in Form von Gesetzesänderungen, Fusionen oder Übernahmen, Eigentümerwechsel oder dem Eintritt in einen neuen Auslandsmarkt haben Anwaltskanzleien, die größere Unternehmen betreuen, normalerweise viel Arbeit. Daher ist das die Kerntätigkeit vieler großer Anwaltskanzleien.

– Wir betreuen Unternehmer rechtlich von der Eintragung in das Gewerberegister oder der Gründung einer Gesellschaft, über Änderungen der Rechtsform, alle Umwandlungen, Eröffnungen von Zweigniederlassungen, Teilungen, Fusionen, bis hin zur eventuellen Liquidation und Auflösung der Gesellschaft am Ende ihres Geschäftsbetriebs. Seit 1993 haben wir bei unserer Arbeit für in- und ausländsiche Unternehmen viele Revolutionen im Zusammenhang mit den Änderungen des Handelsgesetzbuchs und nun des Handelsgesellschaftsgesetzbuchs erlebt – sagt Rechtsanwalt Pietrzak.

RECHTSBERATUNG ERFORDERN Mitarbeiterverträge, Regelungen und Satzungen, insbesondere M&A-Prozesse, bei denen den Gesellschaften – Verfahrensparteien in der Rechtsdokumentation Kryptonyme verliehen werden. Aber auch geplante Umstrukturierungen und damit verbundene Veränderungen bei der Beschäftigung. Und auch bei alltäglicheren Aktivitäten – die Akquise jedes neuen Kunden, mit dem ein Vertrag abgeschlossen werden muss, den jemand im Voraus vorbereiten muss, oder sogar die Eröffnung eines neuen Geschäftssitzes. Vor allem, wenn sich dieser in einem anderen Land unter einer anderen Gerichtsbarkeit befindet.

Deshalb arbeiten große Unternehmen, auch wenn sie eigene Anwälte im Team haben, dauerhaft mit Anwaltskanzleien zusammen. Kleinere Unternehmen, deren Tätigkeit nicht so viele Ereignisse umfasst, greifen bei der Vorbereitung und Durchführung eines konkreten Verfahrens auf externe Anwälte zurück. Mit dem Börsengang beginnt ein eigenes Kapitel der Zusammenarbeit mit Anwälten im Unternehmen. – Dann begleiten wir als Kanzlei den Vorbereitungsprozess, u. a. bei den Arbeiten an der Vorbereitung des Emissionsprospekts, und danach leisten wir Rechtshilfe bei der Erstellung aktueller Informationen, beraten umfassend bei der Emission von Wertpapieren – sagt Rechtsanwalt Pietrzak.

WÄHREND der PANDEMIE kam zu den laufenden Tätigkeiten in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit sich organisch entwickelnder Unternehmen eine Welle von Anfragen in Verbindung mit der Pandemie. – Diese hat kleinere Unternehmen hart getroffen. Vor allem aus Branchen wie Hotellerie, Konferenzen und Gastronomie. Diese Sektoren hatten aufgrund von Lockdowns viele Probleme. Im Arbeitsrecht und zum Beispiel bei Mietverträgen sind viele Fragen aufgetaucht. Interessanterweise hat die Pandemie die Anzahl der Transaktionen im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen nicht wesentlich beeinflusst, sagt Rechtsanwalt Pietrzak. (…)

Der Artikel von Magdalena Lemańska wurde in der April-Ausgabe des Forbes Magazins veröffentlicht.

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