Die Anwaltskanzlei GESSEL wurde im Ranking der Rzeczpospolita als Pro Bono Anwaltskanzlei ausgezeichnet

27.07.2020 Nachricht

Am 27. Juli erfuhren wir die Ergebnisse der diesjährigen, bereits 18. Ausgabe des von der Tageszeitung Rzeczpospolita organisierten Rankings der Anwaltskanzleien. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unsere Anwaltskanzlei eine Auszeichnung in der Kategorie Pro Bono erhalten hat.

GESSEL unterstützt seit vielen Jahren die Ziele von Organisationen, die sich mit zeitgenössischer Kunst, öffentlichem Wohl und Bildung befassen, deshalb freuen wir uns besonders über diese Auszeichnung (mehr über unser Engagement für Pro Bono Aktivitäten: HIER). Diese Auszeichnung ist das Ergebnis der harten, selbstlosen Arbeit unserer Rechtsanwälte, u. a. Dr. Beata Gessel-Kalinowska vel Kalisz, Senior Partner und Gründerin der Kanzlei GESSEL sowie der GESSEL-Stiftung für die Galerie Zachęta und für das Nationalmuseum in Warschau, Joanna Kisielińska-Garncarek, Maria Dudzińska, Aldona Pietrzak, Michał Boryczka, Maciej Boryczko, Michał Bochowicz, Marta Grabiec, Krzysztof Jasiński, Marcin Maciejak, Karolina Olszewska, Piotr Tracz, Erazm Dutkiewicz und anderen. 

Das von der “Rzeczpospolita” organisierte Ranking der Anwaltskanzleien ist eines der wichtigsten Ereignisse im Juristenumfeld. Dieses Jahr ist etwas Besonderes – aufgrund der durch die Pandemie verursachten Einschränkungen mussten die Veranstalter auf die Gala in ihrer traditionellen Form verzichten – die Bekanntgabe der Ergebnisse musste in der virtuellen Realität stattfinden. Wir laden Sie herzlich ein, sich die feierliche Gala zur Bekanntgabe der Ergebnisse und zur Vergabe der Auszeichnungen anzusehen.

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